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BVVA-Jahrestagung
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BVVA erwägt eigenes Vergütungsgutachten

Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) erwägt, ein eigenes Gutachten zur Vergütungssituation der Apotheken in Auftrag zu geben. Das kündigte Heike Gnekow, erste Vorsitzende des BVVA, bei der Jahrestagung des Verbands an.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 24.04.2024  13:56 Uhr

Wenn Details zu der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Apothekenreform bekannt seien, würde ein solcher Schritt erwogen, kündigte Heike Gnekow, erste Vorsitzende des BVVA, gestern bei der Jahrestagung des Verbands in Mainz an. 

Die von Lauterbach angepeilte Umverteilung führe nicht wie dargestellt zu einer Stärkung der Landapotheken, so Gnekow in ihrem berufspolitischen Bericht, der der PZ vorliegt. »Wir lehnen diese Pläne des Bundesgesundheitsministers als ungeeignet und schädlich ausdrücklich ab.«

Gestern war der Gießener Volkswirt Professor Georg Götz in seinem Gutachten, das er anlässlich des diesjährigen Wirtschaftsforums des Deutschen Apothekerverbands (DAV) in Potsdam vorstellte,  zu einem ähnlichen Schluss gekommen; demnach eignen sich die BMG-Pläne nicht, um ertragsschwache Offizinen zu stärken.

Sobald Details zur Apothekenreform, die eigentlich heute im Kabinett beschlossen werden sollte, zu der es aber bis dato noch nicht einmal einen Referentenentwurf gibt, bekannt würden, werde ihn der BVVA  mit Bezug auf seine Versorgungsbereiche bewerten und entsprechend Stellung beziehen. Beteiligt seien andere Spezialverbände, etwa der DAH2KA und der VHA (Verbände mit den Schwerpunkten HIV/Hepatitis sowie Hämophilie).

»Vielleicht finden ja noch einige Punkte des gerade veröffentlichten Vorschlags der FDP ihren Weg in den Entwurf«, so Gnekows Hoffnung mit Bezug auf die Reformvorschläge der Thüringer FDP, die unter anderem eine Anhebung und Dynamisierung des Fixums, die Einführung einer Zuschlagskomponente beim variablen Honoraranteil und die Absenkung des Kassenabschlags vorsehen. 

Überlegungen zu neuer Rechtsform

Der BVVA würde auch über neue Rechtsformen für Apotheken nachdenken und hat dies intern prüfen lassen. Dabei gelte stets: »Die Grundpfeiler des heutigen Apothekensystems, das Fremdbesitzverbot, das Mehrbesitzverbot sowie die persönliche Leitung der Apotheke durch einen Apotheker oder eine Apothekerin sind auch die Grundpfeiler aller Überlegungen zu einer neuen Gesellschaftsform.« Voraussetzung bei solchen Diskussionen sei, dass Grundannahmen und Ansätze »nicht absichtlich verfälscht« würden.

Doch beim BVVA weiß man auch, dass solche Überlegungen bewusst missverstanden werden können. Zweifel an der Berechenbarkeit der Politik Lauterbachs seien der Grund, warum der BVVA das Gutachten bislang nicht öffentlich gemacht habe. Es sei »nicht ganz klar, wessen Interessen beim Minister eigentlich Gehör finden«, so Gnekow.

Als Beispiel zog sie das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heran, das in der Gematik-Gesellschafterversammlung das Card-Link-Verfahren gegen die Widerstände aller anderen Gesellschafter durchgedrückt hatte.  Auch die Teillegalisierung von Cannabis »letztlich gegen die Empfehlung von Polizei, Gerichten, Ärzten und Apothekern« belege die Unberechenbarkeit.

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