BVVA erwägt eigenes Vergütungsgutachten |
Cornelia Dölger |
24.04.2024 13:56 Uhr |
Zum Thema E-Rezept gibt es laut Gnekow weiteren Klärungsbedarf – zunächst vor allem für die Heimversorgung, denn für die Palliativ- und Substitutionsversorgung wird es erst ernst, wenn ab 2025 das E-Rezept für Betäubungsmittel kommt. Bei der Heimversorgung also sei die Diskussion über die Zuweisung wenig hilfreich, so Gnekow. Hier vertrete der BVVA eine andere Rechtsauffassung als die ABDA, die der Meinung sei, dass E-Rezepte nicht per KIM vom Arzt an die Apotheke geschickt werden dürften.
In einem Rundschreiben habe der BVVA seine Ansicht dargestellt, wonach der Bewohner einer Pflegeeinrichtung in die Versorgung über eine bestimmte Apotheke einwillige. Nach dieser Lesart finde eine Zuweisung bei Ausstellung des Rezeptes gar nicht statt, sondern der Patient sei zu diesem Zeitpunkt bereits der Apotheke zugewiesen beziehungsweise habe sich aktiv für die Versorgung ausgesprochen, so Gnekow.
Zudem gebe es einen Heimversorgungsvertrag, der die Zusammenarbeit zwischen Heim und Apotheke regele. »Und die schlanke Zusammenarbeit ist doch in diesem Fall gewollt, damit Heimbewohnerinnen schnell versorgt werden.« Vor diesem Hintergrund erscheine ihr die Diskussion »völlig abstrus«, betonte Gnekow.
Am Herzen lag der BVVA-Vorsitzenden das Thema pharmazeutische Dienstleistungen (pDL), für die es seit zwei Jahren eine Vergütung gibt – »nun müssen wir abliefern«, appellierte Gnekow. Angespochen fühlen sollten sich verblisternde Apotheken, die von den pDL profitieren könnten; schließlich sei die Basis für patientenindividuelles Verblistern die Medikationsanalyse – die sich die Apotheken bezahlen lassen können. Gnekow forderte die Apotheken »ausdrücklich« auf, diese Dienstleistung abzurechnen. Andernfalls drohe das bereitgestellte Geld gestrichen zu werden oder anderen Zwecken zuzufallen. Das dürfe nicht passieren, warnte Gnekow. »Seit Jahrzehnten kämpfen wir dafür, dass wir unabhängig von der Packungsabgabe bezahlt werden – nun müssen wir es umsetzen!«
Zum Schluss zog Gnekow einen Bogen weit über die Berufspolitik hinaus und richtete den Blick auf die anstehende Europawahl. In einem leidenschaftlichen Plädoyer unterstrich sie die europäischen Errungenschaften. »Europa bedeutet Frieden und Freiheit und Demokratie.« Letztere sei nicht selbstverständlich, es gelte, sie zu schützen. »Der Ausgang dieser Wahl darf uns nicht gleichgültig sein«, denn »wir haben in meinen Augen eine Verantwortung als Arbeitgeberinnen, als leitende Mitarbeiter, als Bürger«.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.