BVMed befürchtet Wettbewerbsverzerrung |
Der Verband BVMed fordert, dass neben Apotheken auch andere Leistungserbringer elektronische Verordnungen in Empfang nehmen dürfen. Foto: Shutterstock/racom
Grundsätzlich begrüßt der BVMed zwar digitale Verordnungen – allerdings sollten künftig auch Homecare-Leistungserbringer E-Rezepte in Empfang nehmen dürfen. Zudem fordert der Verband, dass auch Hilfsmittel elektronisch verordnet werden können.
Der BVMed hat Sorge, dass es bei den derzeit im GSAV-Entwurf vorgesehen Regelungen zum E-Rezept zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Das Gesetz sieht vor, neben apothekenpflichtigen Präparaten auch nicht apothekenpflichtige Produkte wie etwa Verbandsmittel oder Blutzuckerteststreifen digital abrechnen zu können. Letztere kämen aber nicht ausschließlich aus der Apotheke, sondern beispielsweise auch von Homecare-Unternehmen, kritisiert BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt. Das Gleiche gelte für den nicht apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf.
Als kritisch sieht der Verband, dass Apotheker per Berufsausweis einen Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und das E-Rezept haben, andere Leistungserbringer aber nicht. Um einer Ungleichbehandlung vorzubeugen, fordert der Verband, dass eine entsprechende Autorisierung für eine elektronische Verordnung losgelöst vom elektronischen Heilberufsausweis erfolgen sollte. Beispielweise könnte der Patient sich auf sein Patientenwahlrecht berufen und das E-Rezept an einen Leistungserbringer seiner Wahl übermitteln. Nach Einschätzung des BVMed ist dieses Vorgehen technisch sogar ohne Heilberufsausweis zu lösen.