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Pflegebonusgesetz

Bundestag verstetigt Grippeimpfungen in Apotheken

Grippe-Impfungen in Apotheken sollen zur Regelversorgung werden. Das hat der Bundestag heute im Rahmen der Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) beschlossen. Teil dieses Gesetzes ist ein Änderungsantrag, der die Apothekenimpfungen möglich macht. 
AutorKontaktMelanie Höhn
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 19.05.2022  19:12 Uhr
Standesvertretung setzte sich für Grippeimpfung ein

Standesvertretung setzte sich für Grippeimpfung ein

Das Gesetz wurde in seiner ersten Fassung schon Ende März 2022 von der Bundesregierung beschlossen. Anfang April war es dann im Rahmen einer ersten Lesung vom Bundestag besprochen worden. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte den Gesetzentwurf am gestrigen Mittwoch in geänderter Fassung mit breiter Mehrheit gebilligt. Das Gesetz tritt laut Gesetzesentwurf am Tag nach der Verkündung in Kraft. 

Die Standesvertretung der Apotheker hatte sich zuletzt vehement dafür eingesetzt, die Impfungen in die Regelversorgung zu überführen, damit sie flächendeckend angeboten werden können. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sprach schon Ende April von einer«sinnvollen niedrigschwellige Ergänzung des umfangreichen ärztlichen Impfangebots«. Voraussetzung dafür sei natürlich, »dass sie eine mit der Ärzteschaft abgestimmte Fortbildung absolviert haben«. so Overwiening weiter. 

Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, es kann somit am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Schon in der kommenden Grippe-Impfsaison können die Apotheken in die Impfkampagne einsteigen, wenn sie die oben genannten Anforderungen erfüllen.

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