Bundestag verlängert »epidemische Lage« |
Inmitten der Sommerpause kam der Bundestag am Mittwoch in Berlin zusammen. Auf der Tagesordnung: Der Bundeswehreinsatz in Afghanistan, Hilfen für die Opfer der Flutkatastrophe im Juli sowie die Verlängerung der epidemischen Lage. / Foto: Imago Images/Metodi Popow
Der Bundestag hat am Mittwoch über die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entschieden. Eigentlich sollte dieser Status zum 11. September auslaufen, wird aber nun für maximal drei weitere Monate verlängert. Der Bundestag kann aber auch vor Ablauf dieses Zeitraums die Feststellung der epidemischen Lage wieder aufheben.
Die Voraussetzung für die Fortgeltung des Pandemie-Status´ sei mit Blick auf die weitere dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehende »ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland« gegeben, heißt es in einem Antrag der Großen Koalition. Die derzeit wieder ansteigenden Coronavirus-Fallzahlen würden dies rechtfertigen. Denn laut Robert-Koch-Institut (RKI) sei dadurch die Gefährdung der Gesundheit für nicht oder nicht vollständig Geimpfte immer noch sehr hoch. Ziel sei es zudem, das Gesundheitssystem weiterhin nicht zu überlasten.
Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrats Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Zudem beziehen sich konkrete Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung der epidemischen Lage.
Aus der Opposition kam vor der Abstimmung Kritik an der von den Koalitionsfraktionen beantragten Verlängerung. «Die Bundesregierung hat uns auf unsere Nachfrage nicht einmal ansatzweise überzeugend darlegen können, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems absehbar droht», sagte der FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dies sei aber die zwingende rechtliche Voraussetzung für die Verlängerung dieser Notlage. «Dass breitflächige Grundrechtseinschränkungen und Verordnungsermächtigungen mit einer Ausnahmesituation begründet werden, die gar nicht mehr vorhanden ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungsrechtlich nicht haltbar.» Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte dem RND, eine unveränderte Verlängerung der «epidemischen Lage» halte sie für falsch. «Die Pandemie ist noch nicht vorbei, wir müssen weiterhin vorsichtig sein.» Dennoch sei durch die Impfstoffe die Lage eine andere als noch im Winter. «Wir brauchen jetzt eine Regelung, die für die neue Situation passt und der Zahl der Geimpften Rechnung trägt, kein Weiter-so». Es müssten die Voraussetzungen geschaffen werden «für eine rechtssichere befristete Fortführung bestimmter, auf die aktuelle Covid-19-Situation zugeschnittener Maßnahmen wie Masken, AHA-Regeln und Tests».
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Bundestag gebeten, «zu erwägen», die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern. Der Bundestag hatte zuletzt am 11. Juni festgestellt, dass die Sonderlage wegen der Corona-Pandemie fortbesteht. Damals stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke dagegen. Die große Mehrheit der Regierungsfraktionen stimmte zu, auch ein Großteil der Grünen votierte trotz Kritik mit Ja.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.