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Bis Ende Juli
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Bundestag verlängert Austauschfreiheiten für Apotheken

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstagnachmittag das Gesetz zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) beschlossen. Mit dabei ist ein kürzlich per Änderungsantrag eingefügter Passus, der den Apotheken bis Ende Juli mehr Austauschfreiheiten bei der Abgabe von Arzneimitteln ermöglicht.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 16.03.2023  17:40 Uhr

BtM-Ausnahmen wurden nicht verlängert

Im Zuge der Pandemie-Gesetzgebung wurden auch Ausnahmen von der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) erlaubt – auch diese sind in der Sars-Cov2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgehalten. Hier darf die Apotheke ohne Rücksprache mit dem Arzt Teilmengen aus einer Fertigarzneimittelpackung abgeben, sofern die abzugebende Packungsgröße nicht lieferbar ist. Die verordnete Wirkstoffmenge darf dabei nicht überschritten werden. Dies ist nach dem 7. April allerdings nicht mehr möglich – dieser Passus aus der Coronavirus-Verordnung wurde nicht in das UPD-Gesetz überführt.

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