Pharmazeutische Zeitung online
Bis Ende Juli

Bundestag verlängert Austauschfreiheiten für Apotheken

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstagnachmittag das Gesetz zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) beschlossen. Mit dabei ist ein kürzlich per Änderungsantrag eingefügter Passus, der den Apotheken bis Ende Juli mehr Austauschfreiheiten bei der Abgabe von Arzneimitteln ermöglicht.
Benjamin Rohrer
16.03.2023  17:40 Uhr

Die Apotheken können aufatmen: Auch nach dem 7. April dieses Jahres werden die während der Pandemie eingeführten Austauschfreiheiten vorerst Bestand haben. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition hat der Bundestag heute beschlossen, dass die in der Sars-Cov2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgehaltenen Abgaberegeln bis Ende Juli dieses Jahres verlängert werden. Die Austauschfreiheiten waren während der Pandemie eingeführt worden, um Patienten bei Nicht-Verfügbarkeit eines Arzneimittels einen zweiten Weg in die Apotheke und/oder zum Arzt zu ersparen.

Die Regierungsfraktionen hatten die Austauschregeln sehr kurzfristig per Änderungsantrag in das UPD-Gesetz eingebracht. Bei der heutigen Aussprache griff lediglich Diana Stöcker von der CDU/CSU-Fraktion das Thema auf. Sie kritisierte, dass die Austauschregelung nur bis Ende Juli verlängert werden sollen. Angesichts dessen, dass in der Ampel mehr als 30 Gesetze in der Warteschleife seien, sei das Datum viel zu knapp, so Stöcker. Die CDU-Politikerin hinterfragte es, ob die Ampel-Koalition rechtzeitig bis August eine Nachfolgeregelung auf die Beine stellt. »Das scheint mir das Prinzip Hoffnung zu sein oder auch das Prinzip Selbstdisziplinierung«, so Stöcker.

Am morgigen Freitag soll sich noch der Bundesrat mit dem UPD-Gesetz beschäftigen. Das Vorhaben ist aber nicht zustimmungspflichtig – es ist also davon auszugehen, dass die Regelungen aus der Coronavirus-Verordnung am 7. April auslaufen und bis dahin vom dann in Kraft getretenen UPD-Gesetz nahtlos abgelöst werden. Um die folgenden Austauschregeln geht es konkret:

Ohne Rücksprache mit dem Arzt dürfen die Apothekenteams bis Ende Juli weiterhin…

1)    … von der Packungsgröße abweichen,

2)    … von der Wirkstärke abweichen,

3)    … von der Packungszahl abweichen,

4)    … und Teilmengen aus größeren Packungen entnehmen und abgeben.

Diese Regelungen gelten für alle Arzneimittel. Einzige Bedingung ist, dass die vom Arzt verordnete Gesamtwirkstoffmenge nicht überschritten wird.

Nach erfolgter Arztrücksprache dürfen die Apothekenteams derzeit sogar…

1)    … vom Aut-idem-Kreuz abweichen.

2)    … vom Wirkstoff oder der Darreichungsformen abweichen, wenn ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgegeben werden kann.

Die Apotheken müssen ihre Abweichungen auf dem Verordnungsblatt mit einer Sonder-PZN dokumentieren, um abrechnen zu können.

BtM-Ausnahmen wurden nicht verlängert

Im Zuge der Pandemie-Gesetzgebung wurden auch Ausnahmen von der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) erlaubt – auch diese sind in der Sars-Cov2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgehalten. Hier darf die Apotheke ohne Rücksprache mit dem Arzt Teilmengen aus einer Fertigarzneimittelpackung abgeben, sofern die abzugebende Packungsgröße nicht lieferbar ist. Die verordnete Wirkstoffmenge darf dabei nicht überschritten werden. Dies ist nach dem 7. April allerdings nicht mehr möglich – dieser Passus aus der Coronavirus-Verordnung wurde nicht in das UPD-Gesetz überführt.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa