| Jennifer Evans |
| 14.05.2020 14:32 Uhr |
Bahn frei für den Datenfluss: Das neue Gesetz sieht vor, dass im Kampf gegen das Coronavirus mehr Daten aus den Laboren an das Robert-Koch-Institut (RKI) gehen dürfen. / Foto: Fotolia/Gina Sanders
Ziel des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes von nationaler Tragweite ist es, mit SARS-CoV-2 Infizierte schnell testen und versorgen zu können. Auch soll der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) gestärkt, mehr Coronavirus-Tests in Pflegeheimen möglich und die Meldepflichten für Labore und Gesundheitsämter erweitert werden.
»Der neue Alltag erfordert eine neue Balance. Soviel Normalität wie möglich, so viel Schutz wie nötig. Wir müssen weiter achtsam sein und Infektionsketten früh erkennen und wirksam unterbrechen«, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Nur auf diese Weise sei es möglich, unkontrollierte Ausbrüche zu verhindern und das deutsche Gesundheitswesen auch weiterhin nicht zu überlasten.
Per Verordnung wird es dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun möglich sein, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu verpflichten, Tests auf das Coronavirus oder Antikörpertests zu bezahlen. Damit seien Tests in einem weiteren Umfang als bisher möglich etwa in Pflegeheimen, so das Ministerium. Wichtig sei es, Infektionsketten zu unterbrechen, betonte Spahn heute.
An das Robert-Koch-Institut (RKI) gehen demnach in anonymisierter Form künftig außerdem negative Testergebnisse aus den Laboren. Auch müssen diese dem Institut melden, wo sich eine Person wahrscheinlich angesteckt hat. Zudem kann das BMG die Labore verpflichten, Daten von Proben pseudonymisiert an das RKI zu übermitteln. »Ein Rückschluss aus den übermittelten Daten auf die Person ist auszuschließen«, heißt es.
Insbesondere in Sachen Digitalisierung will der Bund den Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) unterstützen und hat dafür etwa 50 Millionen Euro für die 375 Gesundheitsämter in Deutschland vorgesehen. Zudem wird es beim RKI dauerhaft eine Kontaktstelle für den ÖGD geben.
Im Rahmen des neuen Gesetzes ist es dem BMG ebenfalls möglich, kurzfristige Anpassungen bei den Approbationsordnungen für Zahnärzte und für Apotheker vorzunehmen, um diese währender Pandemie flexibler zu gestalten. Im Bereich digitaler Gesundheitsanwendungen sollen Pilotprojekte zu elektronischen Übermittlungsverfahren von Verordnungen und Abrechnung ermöglich sein.
Nach Angaben des BMG übernimmt der Bund zudem die Kosten für intensivmedizinische Behandlung von Patienten aus dem europäischen Ausland in deutschen Krankenhäusern, wenn die Kapazitäten in deren Heimatland fehlen.
Zuletzt hatte die Bundesregierung ihre Pläne zur Einführung eines Immunitätsausweises aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Auch das Vorhaben, Arznei-Automaten in Krankenhäuser aufzustellen, verschwand zur Freude der ABDA wieder. Die Bundesvereinigung hatte in ihrer Stellungnahme nämlich kritisiert, dass ein solcher Automat in einem Notfallgesetz fehl am Platz ist.
Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.