Bundestag beschließt Verlängerung der Corona-Verordnungen |
Des Weiteren hat das Parlament eine Reihe von Schutzmaßnahmen für den kommenden Herbst und Winter beschlossen. Bundesweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in Flugzeugen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es eine solche Maskenpflicht geben. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober verhängen dürfen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll durch die Länder weiter verhängt werden können. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können.
Das Gesetzespaket der Ampel-Koalition erhielt 386 Stimmen. 313 Abgeordnete stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Regeln sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.
In der Debatte hatte die Opposition harsche Kritik geübt. So warf der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge der Koalition «erhebliche handwerkliche Mängel» vor. Kathrin Vogler von der Linken kritisierte die Pläne als unplausibel. Mehrere AfD-Abgeordnete riefen die Koalition dazu auf, den Menschen «ihre Freiheit und ihre Eigenverantwortung» zurückzugeben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Regeln: «Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist – nicht mehr, aber auch nicht weniger.» Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte über den von ihm mitentwickelten Entwurf: «Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote.»
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Hinweis der Redaktion: In einer ersten Version des Textes hieß es, dass auch die Test-Verordnung bis April 2023 verlängert wurde. Das ist nicht richtig. Die Verordnung gilt nach wie vor nur bis zum 25. November 2022.
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