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Digitale Versorgung

Bundestag beschließt Apps auf Rezept

Der Deutsche Bundestag hat heute das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verabschiedet. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) kündigte umgehend an, die neuen digitalen Möglichkeiten konsequent nutzen zu wollen.
Christina Müller
07.11.2019  17:32 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Papier sparen im Gesundheitswesen. Den Grundstein legt er jetzt mit dem DVG: Digitale Verordnungen und Patiententagebücher auf dem Mobiltelefon sollen das Ende der Zettelwirtschaft einläuten. Zudem dürfen Ärzte künftig Videosprechstunden anbieten und Gesundheitsapps zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschreiben. »Wir werden das erste Land auf der Welt sein, das solche Apps auch bezahlt«, betonte Spahn am heutigen Donnerstag in einem Interview mit dem »Morgenmagazin».

Darüber hinaus werden die Apotheken verpflichtet, sich bis Ende September 2020 an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen. Krankenhäuser müssen diesen Schritt bis Ende des kommenden Jahres vollzogen haben. Für Ärzte gilt die Pflicht bereits, aktuell sind jedoch noch nicht alle Praxen soweit. Ihnen drohen ab März Honorarkürzungen von bis zu 2,5 Prozent. Bisher hatte die Strafe bei 1 Prozent gelegen. Andere Leistungserbringer wie Hebammen und Physiotherapeuten können sich freiwillig an die TI anbinden lassen.

Der vdek begrüßt das Gesetz. »Die Ersatzkassen werden die Chancen, die das neue Digitalgesetz für die Versorgung bietet, konsequent nutzen«, teilte der Verband mit. Schon jetzt böten sie ihren Versicherten eine Reihe von Gesundheits-Apps etwa zur psychotherapeutischen Versorgung oder zum Selbstmanagement bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus an. »Es ist gut, dass erprobte Angebote nun auch allen Versicherten in der Regelversorgung zugutekommen sollen.«

Dirk Heidenblut (SPD) nannte den App-Markt bei der Debatte im Bundestag »derzeit noch bunt und unübersichtlich». Das soll sich nach dem Willen der Regierung jedoch ändern: Künftig soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Gesundheitsanwendungen prüfen und verordnungsfähige Apps in einer Liste führen. Dabei stehe entgegen anderer Behauptungen auch der Nutzen für die Patienten im Fokus, betonte Heidenblut.

Achim Kessler (Linke) kritisierte Spahn für dieses Vorhaben. Medizinische Leistungen würden üblicherweise vom Gemeinsamen Bundesausschuss bewertet. »Warum weichen Sie bei den digitalen Anwendungen von diesem Prinzip ab und übertragen die Prüfung einer Behörde, die direkt dem Bundesministerium für Gesundheit untersteht?«

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus bemängelte vor allem den Datenschutz für gesetzlich Versicherte. Teil des Gesetzes ist die Sammlung von GKV-Gesundheitsdaten, die dann der Forschung zur Verfügung gestellt werden sollen. Aschenberg-Dugnus forderte eine zusätzliche Verschlüsselung der Informationen, um den Menschen die Sorgen um ihre Daten zu nehmen. »Was wir brauchen, ist Akzeptanz und Vertrauen bei den Patienten.«

Spahn unterstrich im »Morgenmagazin«, dass es sich dabei nicht um Behandlungs-, sondern um Abrechnungsdaten handele »Das sind Daten, die heute schon da sind und genutzt werden und die natürlich nicht mit Klarnamen in die Forschung gehen, sondern anonymisiert.« Das DVG sieht dafür einen zweistufigen Prozess vor, erläuterte Spahn. Auf Ebene der einzelnen Krankenkassen findet zunächst eine Pseudonymisierung statt. Dann sollen die Daten über den GKV-Spitzenverband an eine zentrale staatliche Stelle übermittelt werden, wo die Anonymisierung erfolgt.

Mit einem Änderungsantrag schrieben die Koalitionsfraktionen in letzter Minute noch die Verwendung dieses sogenannten »Lieferpseudonyms« in das Gesetz hinein, wenn die Kassen die hochsensiblen Gesundheitsinformationen ihrer Versicherten an den GKV-Spitzenverband übertragen. Patientenschützer, Bundesrat und Opposition hatten zuvor Bedenken in puncto Datenschutz geäußert. Ursprünglich sollten die Kassen die Daten zum Beispiel unter Verwendung der Versichertennummer übermitteln dürfen. Damit wäre ein riesiger Datenpool mit personenbezogenen Informationen entstanden. Die Kritiker hatten sich erfolgreich dagegengestemmt.

Die Regelungen zur elektronischen Patientenakte hatte die Regierung aufgrund datenschutzrechtlicher Erwägungen aus dem DVG gestrichen. Sie soll ein eigenes Gesetz bekommen, dass sich insbesondere auch dem Thema Datenschutz widmet. Der Bundestag nahm das DVG mit den Stimmen von SPD und Union an. Grüne und Linke votierten dagegen, AfD und FDP enthielten sich. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

 

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