Derzeit fallen die Apps in die niedrige Risikoklasse I oder IIa. Die Bundesregierung zeigt sich in ihrer Antwort aber entspannt, was die neue Medizinprodukteverordnung angeht, und geht davon aus, dass »die Mehrzahl digitaler Gesundheitsanwendungen mindestens in die Risikoklasse IIa einzustufen sein wird«. Sollten diese hingegen »vitale physiologische Parameter überwachen oder diagnostische oder therapeutische Informationen liefern, die im Fall von Fehlern das Patientenmanagement erheblich negativ beeinflussen können, werden diese zukünftig mindestens der Klasse IIb zugeordnet«. Sollte sich etwas anders ergeben, will die Bundesregierung »geeignete rechtliche Maßnahmen« ergreifen.