Bundesrat könnte geplante BtM-Neuregelung kippen |
Cornelia Dölger |
02.02.2023 12:00 Uhr |
Politische Entscheidungen müssten - wenn irgend möglich - evidenzbasiert erfolgen, schreibt der Gesundheitsausschuss weiter. An solcher Evidenz werde derzeit gearbeitet: Das Leibniz-Institut führe ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefördertes Forschungsprojekt durch, das zum Ziel habe, das Verschreibungsverhalten bezüglich Opioid-haltiger Arzneimittel in Deutschland umfassend zu charakterisieren. Die für Juni 2023 anstehende Auswertung sei abzuwarten, bevor eine Entscheidung getroffen werde.
Für den Fall, dass der Bundesrat der Empfehlung, die Höchstverschreibungsmengen nicht zu streichen, nicht folgt, formuliert der Gesundheitsausschuss eine Alternative. Demnach möge die Bundesregierung per Entschließungsantrag aufgefordert werden, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung »über Änderungen bei den Verordnungszahlen und Abgabemengen zu berichten und diese zu bewerten«.