Bundesrat billigt Neuregelung |
Die Krankenkassen müssen nun ihren Versicherten bis zum 22. Lebensjahr orale Verhütungsmittel bezahlen. / Foto: Adobe Stock/Sven Bähren
Damit sollen Schwangere künftig leichter Ärzte und Kliniken für eine Abtreibung finden können. Die Mediziner dürfen im Internet allerdings nur angeben, dass sie Abbrüche vornehmen. Für weitere Informationen etwa zu verschiedenen Methoden müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.
Zusätzlich werden monatlich aktualisierte Listen veröffentlicht, auf denen steht, welche Methode welcher Arzt für den Abbruch anwendet. Außerdem werden orale hormonelle Kontrazeptiva künftig bis zum 22. Lebensjahr von der Krankenkasse bezahlt.
Ärzte und Betroffene kritisieren die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten seit langem scharf. Union und SPD hatten den jetzigen Kompromiss mühsam ausgehandelt. Ursprünglich wollte die SPD den gesamten Paragrafen zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen streichen, die Union wollte ihn überhaupt nicht antasten.