Bundesgerichtshof ruft EuGH an |
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigte sich heute mit zwei Verfahren, in denen die Apothekerkammer Nordrhein gegen EU-Versandapotheken vorgeht. / Foto: imago/Zentrixx
Gleich zwei wettbewerbsrechtliche Verfahren, in denen die Apothekerkammer Nordrhein gegen Versender aus dem EU-Ausland vorgeht, standen heute auf der Tagesordnung des BGH: Zum einen ging es um ein Gewinnspiel des niederländischen Unternehmens Doc Morris, das die Kammer gerichtlich untersagen lassen möchte. Ob das jedoch möglich ist, wenn der ausgelobte Gewinn kein Arzneimittel ist und folglich auch keine unzweckmäßige oder übermäßige Verwendung droht, soll nach dem Willen der Richter vorab der EuGH entscheiden.
Im zweiten Verfahren fiel nach Information der PZ in Karlsruhe ein Urteil: Demnach sind Versandapotheken, die Privatversicherten Boni gewähren, nicht verpflichtet, diese auf der Quittung auszuweisen. Die Revision der Kammer, die gegen die Europa-Apotheek (heute Shop Apotheke) vorgegangen war, wies der BGH heute zurück. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.