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Corona-Schnelltests

Bürgertests sollen für bestimmte Personen länger möglich sein

Die Debatte um die kostenlosen Bürgertests ist noch nicht zu Ende. Erst war eine Verlängerung von weiteren zwei Monaten vorgesehen, jetzt sollen einige Personengruppen bis Ende Oktober Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben. Darunter sind Geflüchtete aus der Ukraine, Kinder oder Personen die sich in Hotspot-Regionen mit 3G-Regeln aufhalten. Und: Die Abrechnungsgebühr für unter anderem die Apotheken soll ab Mai sinken.
Charlotte Kurz
30.03.2022  12:58 Uhr
Bürgertests sollen für bestimmte Personen länger möglich sein

Schon seit vergangener Woche ist klar: Die kostenlosen Bürgertests, die eigentlich zum 31. März 2022 auslaufen, sollen nochmal bis Ende Mai verlängert werden. Zwar ist bislang noch keine entsprechende Änderung der Testverordnung in Kraft getreten, allerdings hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dieses Vorhaben bereits in einem Referentenentwurf angekündigt. Nun hat das BMG allerdings beschlossen, dass es auch ab Juni weiter kostenfreie Bürgertests geben soll, allerdings nur für bestimmte Personengruppen und Fälle.

In einem aktuelleren Entwurf zur Änderung der Testverordnung heißt es nun, es sei notwendig, eine Testinfrastruktur zur anlassbezogenen Testung (z.B. zur frühzeitigen Beendigung einer Quarantäne, Testung von engen Kontaktpersonen) asymptomatischer Personen weiterhin aufrecht zu erhalten.

So sollen auch nach dem 1. Juni 2022 folgende Personen weiterhin Anspruch auf kostenfreie Bürgertests etwa in der Apotheke oder einem Testzentrum haben:

  • Kinder bis 12 Jahren, beziehungsweise Kinder, die in den letzten drei Monaten vor der Testung das 12. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Trimester nicht gegen Covid-19 geimpft oder in den letzten drei Monaten vor der Testung deshalb nicht gegen Covid-19 geimpft werden können
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Covid-19-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor dem Test an einer solchen Studie teilgenommen haben
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion in Absonderung befinden und sich aus dieser freitesten möchten
  • Geflüchtete aus der Ukraine
  • Personen, die sich in einem sogenannten Hotspot aufhalten, in der die Landesregierung eine 3G-Regelung für bestimmte Einrichtungen (Gastronomie, öffentliche Einrichtungen, Betriebe, etc.) beschlossen hat (gilt unabhängig vom Wohnsitz)

Gerade Geflüchtete aus der Ukraine sollen weiterhin Anspruch auf die kostenfreien Tests haben, weil in den schnell aufgebauten Gemeinschaftseinrichtungen oft nicht überall eine präventive Reihentestung möglich ist, erklärte das BMG in dem Entwurf. »Ferner ist, unter anderem mit Blick auf höhere Inzidenzen in der Ukraine, Risiken im Zuge der Flucht und geringere Impfquoten, ein niedrigschwelliger Zugang zu Testungen auch für dezentral untergebrachte aus der Ukraine geflüchtete Personen wichtig«, so das BMG.

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