Bürgertests sollen für bestimmte Personen länger möglich sein |
Die kostenlosen Corona-Schnelltests sollen auch ab Juni weiter fortgeführt werden – allerdings nur für bestimmte, anspruchsberechtigte Personen. / Foto: Getty Images/Edwin Tan
Schon seit vergangener Woche ist klar: Die kostenlosen Bürgertests, die eigentlich zum 31. März 2022 auslaufen, sollen nochmal bis Ende Mai verlängert werden. Zwar ist bislang noch keine entsprechende Änderung der Testverordnung in Kraft getreten, allerdings hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dieses Vorhaben bereits in einem Referentenentwurf angekündigt. Nun hat das BMG allerdings beschlossen, dass es auch ab Juni weiter kostenfreie Bürgertests geben soll, allerdings nur für bestimmte Personengruppen und Fälle.
In einem aktuelleren Entwurf zur Änderung der Testverordnung heißt es nun, es sei notwendig, eine Testinfrastruktur zur anlassbezogenen Testung (z.B. zur frühzeitigen Beendigung einer Quarantäne, Testung von engen Kontaktpersonen) asymptomatischer Personen weiterhin aufrecht zu erhalten.
So sollen auch nach dem 1. Juni 2022 folgende Personen weiterhin Anspruch auf kostenfreie Bürgertests etwa in der Apotheke oder einem Testzentrum haben:
Gerade Geflüchtete aus der Ukraine sollen weiterhin Anspruch auf die kostenfreien Tests haben, weil in den schnell aufgebauten Gemeinschaftseinrichtungen oft nicht überall eine präventive Reihentestung möglich ist, erklärte das BMG in dem Entwurf. »Ferner ist, unter anderem mit Blick auf höhere Inzidenzen in der Ukraine, Risiken im Zuge der Flucht und geringere Impfquoten, ein niedrigschwelliger Zugang zu Testungen auch für dezentral untergebrachte aus der Ukraine geflüchtete Personen wichtig«, so das BMG.
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