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Pläne der Regierungsfraktionen 

Bürgertests könnten auch nach Aufhebung der Notlage möglich sein

Apotheken sind eine wichtige Anlaufstelle für Bürger, die einen Coronavirus-Schnelltest machen wollen. Grundlage dieser Leistung ist die Testverordnung des Bundes. Die soll auch dann weiterhin Bestand haben, wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite einmal aufgehoben ist. Darüber hinaus wollen die Regierungsfraktionen die Beiträge der Krankenkassen über Zuschüsse an den Gesundheitsfonds stabilisieren. 
Stephanie Schersch
05.05.2021  11:10 Uhr

2022: 12,5 Milliarden Euro mehr für den Gesundheitsfonds

Rund 3 Milliarden Euro wird der Bund 2021 für die Finanzierung von Tests und Impfungen an den Fonds zahlen, schätzen die Regierungsfraktionen. Das geht aus der Formulierungshilfe für einen weiteren Änderungsantrag hervor, den Union und SPD in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) einbringen wollen. Damit soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds auch im Jahr 2022 kräftig steigen. Ganze 12,5 Milliarden Euro mehr sollen demnach in monatlichen Teilbeträgen fließen. Die Fraktionen begründen diese Pläne mit der pandemiebedingten Wirtschaftskrise, die auch die Krankenkassen recht deutlich zu spüren bekommen. Sie hätten nach Zahlungen von insgesamt 8 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds im Jahr 2021 zudem keine nennenswerten Reserven, auf die sie zurückgreifen könnten. Die 12,5 Milliarden Euro sollen daher direkt in die Zuweisungen des Fonds an die Kassen fließen, um zu verhindern, dass es zu einer Anhebung der Beiträge kommt.

Eine Rückversicherung wollen Union und SPD aber dennoch in das Gesetz einbauen. Entwickelt sich die finanzielle Lage des Gesundheitsfonds doch besser als erwartet, kann die Bundesregierung die zusätzlichen Steuermittel zurückverlangen. Mehr als die Mindestreserve darf sich der Fonds demnach nicht auf die hohe Kante legen. Am Ende soll der Anteil zurück an den Bund gehen, »der für die Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nicht benötigt wurde«, heißt es.

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