BMG will Verfügbarkeitsabfragen in der E-Rezept-App prüfen |
Was die Zukunft des VOASG betrifft, so hält sich das BMG nach wie vor bedeckt. / Foto: imago/PEMAX
Die Bundestagsfraktion der FDP hatte der Bundesregierung kürzlich einen Fragenkatalog zu aktuellen, apothekenpolitischen Themen geschickt. Die Fragen sprechen gleich mehrere für Apotheker brisante Themen an: etwa das geplante Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die E-Rezept-App der Gematik. Der Pharmazeutischen Zeitung liegen die Antworten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun vor.
Bezüglich der Zukunft der Rx-Preisbindung hält sich das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber weiterhin bedeckt. Zur Erinnerung: Die Bundesregierung hatte schon im vergangenen Jahr das VOASG beschlossen, das unter anderem ein im Sozialgesetzbuch (SGB) V verankertes Rx-Boni-Verbot – auch für EU-Versender – vorsieht. Doch das Gesetz kommt nicht voran, weil sich das BMG und die EU-Kommission über die rechtliche Machbarkeit eines solchen Boni-Verbots noch abstimmen. Die FDP wollte in einer Kleinen Anfrage wissen, wie der Zwischenstand ist und welche Pläne die Regierung verfolgt, wenn aus Brüssel eine Absage bezüglich des Boni-Verbots kommt.
Aus dem BMG gibt es dazu inhaltlich keine Neuigkeiten. Nur so viel: Seit Ende August 2019 haben sich BMG-Vertreter, darunter auch zwei Mal Minister Spahn – insgesamt neun Mal mit Vertretern der EU-Kommission getroffen, um über das Gesetz zu sprechen, letztmalig Ende Juli 2020. Es bestehe ein »andauernder Austausch«, teilt das Ministerium nun mit. Auf die Frage, ob Spahn auf ein Rx-Versandverbot (RxVV) ausweichen würde, wenn er aus Brüssel ein »Nein« kassiert, antwortet das BMG mit einem Verweis auf eine Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr: Damals hatte das Ministerium bezüglich der juristischen Machbarkeit des Rx-Versandverbots mitgeteilt, die »Begründungslast« beim Verbot wäre »erheblich erhöht« und das RxVV würde Versandapotheken in Deutschland wirtschaftlich bedrohen.
Auch zum Thema Botendienste hält sich das Ministerium bedeckt. Die FDP wollte wissen, ob die Bundesregierung die zeitlich befristete Botendienst-Vergütung evaluieren will. Das Ministerium verneint diese Frage – eine Evaluation sei nicht geplant. Inzwischen ist allerdings bekannt geworden, dass das BMG die während der Corona-Pandemie ins Leben gerufene Botendienst-Vergütung dauerhaft etablieren will.
Etwas konkreter sind die Antworten zum Thema Digitalisierung. Mit Blick auf den für die Apotheker bestehenden Termin zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), erklärt das Ministerium, dass nicht bekannt sei, wie viele Apotheken schon angebunden seien. Interessant ist die Antwort des Ministeriums auf die Frage der FDP zu den E-Rezept-Modellprojekten. Die Liberalen wollten wissen, wie viele Modellprojekte der Regierung bekannt seien. Das Ministerium antwortet, nur zwei Projekte zu kennen – das GERDA-Modell in Baden-Württemberg und das Modellprojekt des Berliner Apothekervereins, das das Ministerium im Rahmen der »Zukunftsregion Digitale Gesundheit« (ZDG) selbst finanziell unterstützt. Projekte wie das der Techniker Krankenkasse (TK) werden nicht erwähnt. Die Gematik stehe in Austausch mit den beiden oben genannten Projekten und nutze die dort gesammelten Erfahrungen für die Einführung des flächendeckenden E-Rezepts.
Für die Apotheker ist aber auch die Ausgestaltung der künftigen E-Rezept-App sehr wichtig. Die vom BMG mehrheitlich kontrollierte Gematik war damit beauftragt worden. Seit Monaten wird im Apothekenmarkt über eine mögliche Funktion in dieser App diskutiert, die bei den Pharmazeuten nicht unumstritten ist: die Warenverfügbarkeitsabfrage bei den Apotheken. In den Spezifikationen ist diese vorgesehen. Unklar war bislang allerdings, ob die Abfrage nur als Textanfrage beim Apotheker landen soll, oder die Gematik-App auf die Warenwirtschaftssysteme zugreifen kann. Das BMG erklärt nun, die Funktion sei auch im Ministerium ein Thema. Man werde diese Frage »auch im Rahmen der Erstellung der Rechtsverordnung zu den Schnittstellen der E-Rezept-App« prüfen.
Andrew Ullmann, Medizinprofessor und Bundestagsabgeordneter der FDP aus Bayern, hatte die Anfrage für seine Fraktion federführend eingereicht. Gegenüber der PZ erklärte Ullmann mit Blick auf die Apothekenpolitik der Bundesregierung: »Seit Beginn der Legislaturperiode hält die Bundesregierung das Parlament bei Themen um die Vor-Ort-Apotheke aus dem Spiel. Obwohl das Apothekengesetz als eines der Ersten auf der Agenda von Jens Spahn stand, werden Zukunftsfragen auch fast drei Jahre später nicht ausreichend beantwortet.«
Insbesondere mit den Verhandlungen zwischen dem BMG und der EU-Kommission ist Ullmann nicht zufrieden. Wörtlich erklärte er:
Was die Vergütung der Botendienste betrifft, fordert der FDP-Politiker eine Überprüfung der Berechnungsgrundlage. »Mittlerweile ist ja durchgesickert, dass das Bundesgesundheitsministerium den Botendienst mit 2,50 Euro vergüten möchte. Auf welcher Berechnungsgrundlage wurde diese Entscheidung getroffen? Durch den vergüteten Botendienst während der Corona-Pandemie haben wir nahezu ideale Laborbedingungen für eine Evaluation, um tatsächliche Kosten und Wirkungen einer Vergütung zu untersuchen.« Jens Spahn nutze diese Chance bewusst nicht – ihm gehe es nur um Symbolwirkungen und nicht um eine Verbesserung der Versorgung, so die Kritik des FDP-Politikers.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.