| Cornelia Dölger |
| 07.01.2026 16:00 Uhr |
Apotheken gehören zum Gesundheitssektor und sind damit formal Teil der Kritischen Infrastruktur. Allerdings unterliegen nur Betreiber größerer Betriebe, die definierte, sehr hohe Schwellenwerte überschreiten, den entsprechenden gesetzlichen Pflichten. »Im Gegensatz zu Kliniken handelt es sich bei Apotheken in der Regel um kleine bis mittelgroße Betriebe und daher sind die Anforderungen nicht vergleichbar«, so die BMG-Sprecherin zur PZ. Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken sei grundsätzlich sichergestellt. »Ein regional begrenzter Ausfall einzelner Apotheken kann durch andere, umliegende Apotheken ausgeglichen werden.«
Dass das KRITIS-Gesetz den Schutz vor Angriffen tatsächlich erhöhen kann, wird derweil angezweifelt. So denkt man in Berlin dem Vernehmen nach über eine Reform der Reform nach. Nach dem durch einen Anschlag verursachten großflächigen Stromausfall in Berlin kritisierte zudem der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Holger Lösch, dass das Gesetz zu viel Bürokratie mit sich bringe und zu wenig neue Schutzstandards biete.