| Cornelia Dölger |
| 07.01.2026 16:00 Uhr |
»Die Verbesserung der Resilienz der Gesundheitsversorgung, auch der Apotheken, ist ein wichtiges Ziel des BMG«, teilte eine Sprecherin des Ministeriums der PZ mit. / © PZ/Dölger
Welchen Schaden der mehrtägige Stromausfall im Südwesten Berlins insgesamt verursacht hat, lässt sich bislang schwer beziffern. Auch die Versorgungsstruktur und mithin Apotheken waren betroffen. Dass die Arzneimittelversorgung zwischenzeitlich nur eingeschränkt und improvisiert stattfand, dürften die Patientinnen und Patienten mitbekommen haben. Die betroffenen Offizinen fanden pragmatische Lösungen wie manuelle Zahlungsabwicklung, Extra-Kühlschränke und örtliche Umverteilung.
Was aber ist beim nächsten Stromausfall, bei den nächsten Sabotageaktionen, Naturkatastrophen, Cyberangriffen? Angesichts der wachsenden geopolitischen Unsicherheit und zunehmender sozialer Spaltung sinkt die Wahrscheinlichkeit für solche Angriffe nicht gerade. Umso mehr stellt sich die Frage, wie im Notfall die Infrastruktur stabilisiert und die Versorgung gesichert werden kann – ein drängendes politisches Thema.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat hier auch den Gesundheitssektor im Blick, also auch die Apotheken. »Die Verbesserung der Resilienz der Gesundheitsversorgung, auch der Apotheken, ist ein wichtiges Ziel des BMG«, so eine Sprecherin des Ministeriums zur PZ. Dies spiele etwa auch bei den aktuellen Beratungen der Bundesregierung zur Kritischen Infrastruktur eine Rolle.
Die Bundespolitik berät derzeit über die Umsetzung europaweiter Vorgaben zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Grundlegend sind die NIS‑2‑Richtlinie sowie die CER‑Richtlinie (EU 2022/2557). Erstere wurde im Rahmen des »NIS‑2‑Umsetzungsgesetzes« in nationales Recht überführt und ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Die Vorgabe beinhaltet etwa strengere Cybersicherheitsregeln und Vorgaben für IT-Sicherheit und neue Meldepflichten.
Um eher physischen Schutz geht es in der CER‑Richtlinie (EU 2022/2557). Diese Vorgaben soll das KRITIS-Dachgesetz konkretisieren, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Das Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zu Risikoanalysen, Mindeststandards für physischen Schutz, Notfall- und Alarmplänen sowie Meldepflichten bei Störungen. Es definiert elf Sektoren, unter anderem Gesundheit, regelt Aufsicht und Sanktionen und verfolgt einen All-Gefahren-Ansatz, um die Resilienz gegen Sabotage, Naturereignisse und andere Bedrohungen zu stärken.
Apotheken gehören zum Gesundheitssektor und sind damit formal Teil der Kritischen Infrastruktur. Allerdings unterliegen nur Betreiber größerer Betriebe, die definierte, sehr hohe Schwellenwerte überschreiten, den entsprechenden gesetzlichen Pflichten. »Im Gegensatz zu Kliniken handelt es sich bei Apotheken in der Regel um kleine bis mittelgroße Betriebe und daher sind die Anforderungen nicht vergleichbar«, so die BMG-Sprecherin zur PZ. Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken sei grundsätzlich sichergestellt. »Ein regional begrenzter Ausfall einzelner Apotheken kann durch andere, umliegende Apotheken ausgeglichen werden.«
Dass das KRITIS-Gesetz den Schutz vor Angriffen tatsächlich erhöhen kann, wird derweil angezweifelt. So denkt man in Berlin dem Vernehmen nach über eine Reform der Reform nach. Nach dem durch einen Anschlag verursachten großflächigen Stromausfall in Berlin kritisierte zudem der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Holger Lösch, dass das Gesetz zu viel Bürokratie mit sich bringe und zu wenig neue Schutzstandards biete.