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Verordnungsentwurf

BMG will Länder für Impfstoff-Transport bezuschussen

Mit einer weiteren Änderung der Coronavirus-Impfverordnung will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Impfstoffverteilung effizienter gestalten und flexibilisieren. Wenn ein Land künftig seine Covid-19-Impfstoffe selbst abholt, will der Bund sich an den Kosten beteiligen.
Jennifer Evans
16.02.2022  16:00 Uhr

Fristverlängerung für Abrechnung

Mit seinem Änderungsentwurf will das BMG zudem regeln, dass die Länder Impfbesteck und -zubehör vom Großhandel unmittelbar an die Leistungserbringer liefern lassen können. Wird einmal Impfbesteck- und zubehör ohne den Covid-19-Impfstoffe benötigt, entspricht die Vergütung der Summe, die auch mit der Lieferung einer Durchstechflasche entstehen würde. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Land sein Impfstoff-Kontingent selbst im Zentrallager abholt, wo Impfbesteck und -zubehör nicht inklusive sind.

Darüber hinaus hat das BMG vor, die Abrechnungsfrist für die Impfteams, was die deren Kosten bis einschließlich 30. September 2021 betrifft, bis zum  31. März 2022 zu verlängern. Danach erlischt der Anspruch auf Erstattung endgültig. Die Verordnung soll mit Wirkung vom 21. Februar 2022 in Kraft treten.

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