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Dialogprozess 
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BMG stößt Maßnahmen zu den Wechseljahren an

Der Dialogprozess Wechseljahre geht in die nächste Phase: Nach vier Fachgesprächen will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) konkrete Maßnahmen einleiten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat erstmals konkrete Empfehlungen für einen diskriminierungsfreien Umgang mit den Wechseljahren vorgelegt. 
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 14.10.2026  12:05 Uhr

»Wechseljahre sind keine Krankheit«

»Frauengesundheit darf kein gesellschaftliches Randthema sein – es betrifft die Hälfte der Bevölkerung. Vor allem die Wechseljahre sind oft noch ein Tabu-Thema«, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin des BMG Christiane Schenderlein. Dabei sei klar: Wechseljahre seien keine Krankheit, sondern eine natürliche Lebensphase.

»Für viele bringen die Wechseljahre Beschwerden mit sich, die gesehen und ernst genommen werden müssen. Frauen in dieser Lebensphase brauchen die bestmögliche Unterstützung und Versorgung. Die Ergebnisse aus dem Dialogprozess Wechseljahre sind dazu ein wichtiger Beitrag, um Lücken zu schließen und das Thema zu enttabuisieren«, so Schenderlein weiter. 

Eine groß angelegte Studie des Weizmann Institute of Science in Israel, die in der Fachzeitschrift »Nature Medicine« veröffentlicht wurde, hat kürzlich gezeigt, dass die Menopause weit mehr ist als ein allmählicher hormoneller Übergang. Vielmehr komme es rund um die letzte Menstruation zu einem tiefgreifenden physiologischen Einschnitt, der zahlreiche Organsysteme gleichzeitig betrifft.

Diskriminierungsfreier Umgang mit den Wechseljahren

Zudem hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstmals konkrete Handlungsempfehlungen für einen diskriminierungsfreien Umgang mit den Wechseljahren vorgelegt. Wechseljahre und ihre Auswirkungen auf Alltag und Beruf seien noch immer vielfach tabuisiert, obwohl sich etwa elf Millionen Frauen in Deutschland  in den Wechseljahren befinden und jede dritte betroffene Frau von starken beruflichen Belastungen berichtet, erklärte die Behörde in einer Mitteilung. Auch in der medizinischen Versorgung würden bis heute große Lücken bestehen. 

»Die Wechseljahre müssen endlich raus aus der Tabuzone. Sie sind kein individuelles Problem, das jede Frau für sich allein bewältigen muss«, kommentierte Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. »Frauen arbeiten besonders oft in Schulen, in der Pflege, in der Gastronomie und unsere Gesellschaft ist auf Leistungsträgerinnen in den Wechseljahren angewiesen. Was sie brauchen, ist eine gute Gesundheitsversorgung und ein offener, stigmatisierungsfreier Umgang mit den Wechseljahren im Job – also Strukturen, die konkrete Entlastung bringen. Wechseljahre dürfen keine Diskriminierungsjahre sein.«

Konkret empfiehlt die Unabhängige Bundesbeauftragte der Bundesregierung, eine Nationale Wechseljahres-Strategie zu entwickeln. Darin sollen Gesundheitsversorgung, Forschung, Bildung, Arbeitswelt und Antidiskriminierung verbunden und ressortübergreifend koordiniert werden. Die konkreten Forderungen:

  • Wechseljahre und Menopause im Medizinstudium sollen in der gynäkologischen Facharztausbildung ausreichend verankert werden; außerdem müsse eine eigene Abrechnungsziffer für die ärztliche Wechseljahresberatung geschaffen werden.
  • Flächendeckende Unterstützungsangebote für Frauen in den Wechseljahren etablieren, unter anderem flexible Arbeitszeiten, geeignete Raumtemperaturen, Zugang zu Toiletten und betriebsärztliche Beratung.
  • Eine bundesweite Informationskampagne soll über die Wechseljahre aufklären und das Thema aus der Tabuzone holen.
  • Forschung zu Wechseljahren soll interdisziplinär und merkmalsübergreifend ausgerichtet werden. Bislang würden beispielsweise Frauen mit Migrationsgeschichte, geringem Einkommen oder Behinderungen ebenso wie trans* und intergeschlechtliche Personen in der Forschung nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Es müsse geprüft werden, inwieweit Benachteiligungen aufgrund der Wechseljahre bereits vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst sind und ob gesetzliche Klarstellungen erforderlich sind. Auch Arbeitsgerichte, Rechtsanwälte und Beratungsstellen sollen für mögliche Zusammenhänge zwischen Wechseljahressymptomen und Diskriminierungen sensibilisiert werden.
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