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Coronavirus-Schnelltests

BMG schlägt Ende kostenloser Bürgertests für Oktober vor

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schlägt ein Ende der kostenlosen Coronavirus-Schnelltests für alle Bürger für Mitte Oktober vor. Für einzelne Personengruppen soll es aber weiterhin kostenlose Testmöglichkeiten geben. Bund und Länder werden am 10. August unter anderem über dieses Thema beraten. Das BMG setzt sich zudem für eine Maskenpflicht bis Frühjahr 2022 ein.
dpa
PZ
03.08.2021  16:52 Uhr

Da mittlerweile allen Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Steuerzahler nicht angezeigt, heißt es in einem Ministeriumsbericht zum weiteren Vorgehen im Herbst und Winter, der den Ländern und dem Bundestag zugesandt wurde. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Und tatsächlich: Bislang hat die Corona-Teststrategie den Bund und damit auch die Steuerzahler rund 2,6 Milliarden Euro gekostet.

Daher werde vorgeschlagen, dass der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle Mitte Oktober beendet - etwa zum 11. oder zum 18. Oktober. Nur für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliege wie Schwangere oder Unter-18-Jährige, solle es weiterhin kostenlose Schnelltests geben. «Die kostenlosen Bürgertests haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle zu brechen und um den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Sicherheit für ihren Alltag zu geben», heißt es in dem BMG-Bericht.

Das Thema soll am 10. August auch in der Runde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten besprochen werden, wie die Bundesregierung angekündigt hatte. Dabei sollten Schnelltests «nicht über Nacht plötzlich kostenpflichtig» werden, sagte die stellvertretende Sprecherin Ulrike Demmer. Der Bund übernimmt seit März die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Woche.

Um sicher durch den Herbst und Winter zu kommen, sieht das BMG zudem eine Notwendigkeit zum verpflichtenden Tragen einer medizinischen Schutzmaske bis Frühjahr 2022 vor. Dies soll insbesondere in allen Bereichen des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs sowie für den Einzelhandel gelten. Hier soll es aus BMG-Sicht keine Ausnahmen für Geimpfte oder Genesene geben.

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