Pharmazeutische Zeitung online
Bürgertests

BMG plant Vergütung von 11 Euro je Coronavirus-Test

Noch lässt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einer neuen Coronavirus-Testverordnung auf sich warten. In einem Eckpunktepapier erläutert das Ministerium aber aktuelle Pläne. So könnte es künftig für alle Teststellen (ärztliches und nicht ärztliches Personal) 8 Euro je Test plus 3 Euro für Materialkosten geben. Zudem gibt es konkrete Vorschläge für striktere Kontrollmöglichkeiten.
Charlotte Kurz
07.06.2021  10:00 Uhr
BMG plant Vergütung von 11 Euro je Coronavirus-Test

Die Vergütung für die Durchführung von Coronavirus-Schnelltests soll abgesenkt werden. Dies kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits vergangene Woche an. Zudem erklärte er, dass dies zeitnah innerhalb von wenigen Tagen erfolgen soll. Vor allem die Erstattung der Materialkosten (derzeit bis zu 6 Euro) will Spahn aufgrund gesunkener Einkaufspreise der Testkits kürzen. Einen aktuellen Entwurf der neuen Verordnung, die die angepassten Honorare enthält, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) allerdings bislang noch nicht veröffentlicht.

Der Pharmazeutischen Zeitung liegt nun aber ein Eckpunktepapier aus dem BMG vor, in dem ein möglicher Vorschlag für die Absenkung der Testvergütung erläutert wird. Darin schreibt das Ministerium, dass Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu dem Schluss kommen, dass angesichts bekannt gewordener Betrugsfälle bei Teststellen Handlungsbedarf besteht. Daher sei kurzfristig die Anpassung einiger Regelungen geplant.

Das Überraschende: Es ist laut BMG-Papier geplant, »die unterschiedlichen Vergütungspositionen zu vereinheitlichen und in der Höhe anzupassen.« Das bedeutet, die Vergütung für medizinisches und nicht medizinisches Personal könnte künftig gleich hoch ausfallen. Laut Eckpunktepapier soll das Honorar für die Abstrichnahme auf 8 Euro festgesetzt werden. Bislang gibt es für Ärzte 15 Euro und für Apotheken und andere Leistungserbringer 12 Euro je Testung.

Die Sachkostenerstattung soll auf eine »einheitliche, am aktuellen Marktpreis orientierte Pauschale von 3 Euro festgelegt werden«. Aufgrund dieser Absenkung soll es die 3 Euro aber künftig pauschal geben, ohne die Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten, »zumal auch hier betrügerische Manipulationen berichtet werden«. Damit würde die Vergütung insgesamt je Testung bei 11 Euro liegen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa