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Neue Testverordnung

BMG plant 43,56 Euro für PoC-NAT-Tests

PCR-Test gelten als Goldstandard, zu dem in Zukunft nicht mehr jeder so einfach Zugang erhält. So soll ein positiver Schnelltest nicht mehr automatisch einen PCR-Test nach sich ziehen. Das geht aus dem jüngsten Entwurf für eine Novelle der Testverordnung hervor. Zudem soll die Vergütung der Leistungserbringer steigen. Sie erhalten künftig 43,56 Euro pro PCR-Test.
Stephanie Schersch
02.02.2022  12:32 Uhr
BMG plant 43,56 Euro für PoC-NAT-Tests

Omikron bringt Deutschland an seine Grenzen – und das auch im wortwörtlichen Sinn. Bei aktuell täglich mehr als 200.000 Neuinfektionen pro Tag kommen die Labore mit den PCR-Testungen kaum noch hinterher. In Zukunft will die Bundesregierung daher Prioritäten setzten, wenn es um den Zugang zu diesen Tests geht. Vorrang sollen vulnerable Gruppen und medizinisches Personal bekommen, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in seinem jüngsten Referentenentwurf schreibt, der der PZ vorliegt. Dazu zählen Angestellte in Kliniken, Arztpraxen, in Pflegeheimen oder ambulanten Diensten sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Auch für andere Personen soll ein PCR-Test »nach individueller Entscheidungen« grundsätzlich noch möglich sein, wie es heißt. In der Regel allerdings soll ein positiver Schnelltest ausreichen, um eine Coronavirus-Infektion zu belegen. So erscheine eine PCR-Testung vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionslage »nicht mehr zwingend notwendig«.

43,56 Euro pro Test

Darüber hinaus soll das Honorar der Leistungserbringer mit der neuen Testverordnung steigen. Das hatte das BMG bereits vor einigen Tagen durchblicken lassen. Statt der bislang verankerten 30 Euro sollen Apotheken und Arztpraxen etwa ab 1. Februar 43,56 Euro pro PCR-Test bekommen, vorerst befristet bis Ende März. Damit werde die Vergütung »an die aktuelle Marktentwicklung angepasst«, begründet das BMG seine Pläne.

In Deutschland bieten einige Apotheken neben den qualifizierten Antigen-Schnelltests auch sogenannte Poc-NAT-Tests an. Sie funktionieren ähnlich wie PCR-Tests, die Proben müssen aber nicht in ein Labor geschickt, sondern können mithilfe eines speziellen Geräts vor Ort ausgewertet werden. Auch diese Tests fallen unter die neuen Vergütungsregeln, das stellt das BMG in seinem aktuellen Entwurf über eine redaktionelle Anpassung noch einmal klar.

Zuletzt hatten Apotheker die bislang veranschlagten 30 Euro Vergütung scharf kritisiert. Testungen seien damit kaum kostendeckend möglich, hatte etwa die ABDA erklärt. Tatjana Zambo, Chefin des Apothekerverbands Baden-Württemberg, hatte im Interview mit der PZ 50 Euro als Zielmarke gesetzt. Neben den Materialkosten müssen die Apotheken auch die Ausgaben für die Testgeräte stemmen, die mitunter für nicht weniger als 3000 Euro zu haben sind. Niedersachsen hat nun eine Förderung aufgesetzt. Dort zahlt das Land den Apotheken bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten zurück.

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