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BMG: Masken-Verteilung hätte ohne Apotheker nicht funktioniert

In diesen Tagen startet in den Apotheken die zweite Masken-Abgabewelle. Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung sieht vor, dass rund 27 Millionen Patienten bis zum Frühjahr Anspruch auf jeweils zwölf Schutzmasken haben. Auf die Frage eines Linken-Abgeordneten im Bundestag hat das Bundesgesundheitsministerium nun erklärt, warum man bei der Verteilung der Schutzmasken gerade auf die Apotheken gesetzt hat.
Benjamin Rohrer
12.01.2021  09:00 Uhr

Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung wird in den kommenden Wochen weiter Millionen Risikopatienten in die Apotheken treiben. Um das Coronavirus einzudämmen, werden die rund 27 Millionen besonders schutzbedürftigen Menschen mit Bezugsscheinen ihrer Krankenversicherungen in zwei Wellen in die Apotheken strömen, um sich jeweils sechs kostengünstige Masken abzuholen. Für die Apotheken und ihre Lieferanten ist das ein Kraftakt: Im Zeitraum zwischen Januar und April müssen die Pharmazeuten in einem undurchsichtigen und komplexen Markt mehr als 320 Millionen hochwertige Schutzmasken beschaffen, die Kunden dazu gegebenenfalls beraten und die Bezugsscheine anschließend abrechnen.

Vielerorts werden die Masken sogar in Botendiensten ausgeliefert, um die Risikopatienten vor Kontakten in der Apotheke zu schützen. Natürlich kommt es aber auch in den Apotheken zu mehr Kontakten. Mit der Frage, ob durch diese Kontakte möglicherweise neue Infektionsrisiken entstehen, hat sich kürzlich der Linken-Abgeordnete Andreas Wagner beschäftigt. In einer schriftlichen Frage wollte er von der Bundesregierung wissen, warum die Masken-Verteilung an den »besonders vulnerablen Personenkreis nicht direkt und niedrigschwellig durch Postversand durch die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen erfolgt sei«. Dies hätte seiner Meinung nach zur »Reduzierung vermeidbarer Kontakte und des Infektionsrisikos« beitragen können, argumentiert Wagner, der für seine Fraktion im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages sitzt.

BMG: Krankenkassen hätten das nicht leisten können

Die Antwort auf seine Frage hat Wagner inzwischen von Thomas Gebhart (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), erhalten. Gebhart verteidigt die Entscheidung die Masken-Verteilung über die Apotheken zu regeln. Er weist darauf hin, dass – inklusive der ersten Abgabewelle im Dezember – rund 410 Millionen Masken verteilt werden müssen. Mit Blick auf diese Größenordnung seien nur die Apotheken in der Lage gewesen, diese Aufgabe zu stemmen. Gebhart wörtlich:

»Damit sind erhebliche Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Beschaffung der Schutzmasken, der Prüfung ihrer Qualität und der Beratung der Anspruchsberechtigten verbunden, die ohne die Einbindung der Apotheken mit ihren Verbindungen zu Herstellern und zum Großhandel nicht zu bewältigen wären. Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen verfügen über keine vergleichbaren Beschaffungswege und Distributionsstrukturen.«

Weit hergeholt ist der Vorschlag des Linken-Politikers Wagner allerdings nicht. Denn die Regierung Österreichs hat erst kürzlich ebenfalls eine landesweite Masken-Verteilung gestartet – mit der Post. Alle Österreicher über 65 Jahre sollen in einem Schwung zehn Masken erhalten. Insgesamt sind in unserem Nachbarland rund 1,8 Millionen Menschen anspruchsberechtigt.

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