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Handel auf Plattformen
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BMG interessiert sich nicht für illegale Privatverkäufe

Jeden Tag werden Arzneimittel privat auf Online-Plattformen verkauft. Doch die Regierung sieht keinen Handlungsbedarf. Gegenüber der ABDA teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit, dass solche Verkäufe ja bereits heute strafbar seien.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 11.09.2026  13:00 Uhr

Der Versandhandel wird beim diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT) in München erneut eine große Rolle spielen. Dabei geht es aber vor allem um die unzureichenden Temperaturbedingungen im Versand und den erkennbaren Unwillen der Regierung, sich gegen die Lobby der Versender und Logistiker durchzusetzen. Auch die unzulässige Gewährung von Rx-Boni steht auf der Agenda, zumal sich dieses Problem mit den erhöhten Arzneimittel-Zuzahlungen verschärfen dürfte.

Ernüchterung ist dagegen bei einem anderen Versandthema eingetreten – dem privaten Verkauf von Arzneimitteln über Onlineplattformen wie Ebay. Immer wieder melden aktive Apothekerinnen und Apotheker die illegalen Angebote. Diese werden dann zwar – oft mit einigem Verzug – von den Plattformbetreibern gelöscht, strafrechtliche Folgen bleiben aber regelmäßig aus.

Beim DAT im vergangenen Jahr haben die Delegierten daher ein »ausdrückliches Verbot des privaten Weiterverkaufs von Arzneimitteln« gefordert. Wörtlich hieß es im Antrag: »Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber/Verordnungsgeber auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den privaten Verkauf von Arzneimitteln in jeglicher Form zu unterbinden. Darüber hinaus fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker die zuständigen Behörden auf, Verstöße gegen diese Maßnahmen konsequent zu verfolgen und zu ahnden.«

»Kein Handlungsbedarf«

Im sogenannten Fortschreibungsbericht nimmt die ABDA hierzu wie folgt Stellung: »Das Anliegen wurde dem Bundesministerium für Gesundheit übermittelt. Das Ministerium hat in einem Antwortschreiben die abweichende Auffassung mitgeteilt, dass der private Weiterverkauf von Arzneimitteln bereits nach der derzeitigen Gesetzeslage strafbar sei und daher kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen wird.«

Ein ernüchterndes Fazit, da sich der Ermittlungseifer bei konkreten Fällen sehr in Grenzen hält. Selbst belegte illegale Privatangebote werden regelmäßig als Bagatellfälle eingestellt, weil die Anbieter nicht geschäftsmäßig im Netz Arzneimittel verkaufen.

Eine Analyse des Fortschreibungsberichts sowie eine Übersicht über die diesjährigen DAT-Anträge finden Sie in der aktuellen PZ-Printausgabe.

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