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Halbzeitbilanz
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BMG erfüllt nur Bruchteil der Wahlversprechen

Wie viele ihrer Wahlversprechen haben die Ampelkoalitionäre erfüllt? Das haben sich Forschende der Bertelsmann-Stiftung sowie der Universität Trier zur Halbzeit der Legislatur gefragt. Die Bilanz sei durchaus »vielversprechend«, allerdings von zersetzendem Koalitionsstreit geprägt. Eine der magersten Umsetzungsquoten liefert das Bundesgesundheitsministerium.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 12.09.2023  12:00 Uhr
Bei der Umsetzung gleichauf mit der Großen Koalition

Bei der Umsetzung gleichauf mit der Großen Koalition

Beim Abarbeiten der Versprechen liegt die Ampel im Vergleich zur Vorgängerregierung übrigens in etwa gleichauf. Zwar hatte die Große Koalition zu ihrer Halbzeit demnach schon etwas mehr als die Hälfte ihrer Versprechen umgesetzt (52 Prozent gegenüber 38 Prozent bei der Ampel-Regierung). In absoluten Zahlen hätten aber beide Regierungen in ihrer ersten Halbzeit fast exakt gleich viele ihrer konkreten Regierungsversprechen umgesetzt, schreiben die Autoren (144 umgesetzte Versprechen der Großen Koalition gegenüber 141 umgesetzten Versprechen der Ampel-Regierung).

Voll umgesetzt haben SPD, Grüne und FDP zum Beispiel ihren Plan, eine Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen zu etablieren, das bestehende Preismoratorium beizubehalten und bei den Arzneimittelpreisen die Zügel anzuziehen. Bekanntlich wurde mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Zeitspanne, in der ein Hersteller nach Zulassung den Marktpreis eines neuen Medikaments frei festlegen kann, von einem Jahr auf sieben Monate verkürzt.

»Im Prozess« befindet sich demnach die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (EPA) oder die Aufhebung der Budgetierung der hausärztlichen Honorare. Teilweise erfüllt sei die Einführung der »Pflegepersonalregelung 2.0« oder die Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen sowie die Schaffung eines wissenschaftlichen Pandemierats beim Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Lediglich »angegangen« worden sei bis dato die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften. Mit dem geplanten Cannabis-Gesetz will das BMG die erste Säule des 2-Säulen-Eckpunktepapiers umsetzen, das Lauterbach und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) im April vorgestellt hatten. Mitte August stimmte das Bundeskabinett dem entsprechenden Entwurf zu. Laut den Plänen sollen Erwachsene künftig bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei besitzen und bis zu drei Pflanzen privat anbauen dürfen. »Cannabis-Clubs« sollen die Droge unter strengen Auflagen legal anbauen und in begrenzter Menge an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Der ursprünglich geplante freie Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften, wozu auch Apotheken hätten zählen können, soll wegen Rechtsbedenken der Europäischen Union auf Modellregionen beschränkt bleiben. Zu dieser 2. Säule will das BMG in der zweiten Jahreshälfte einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen.

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