Pharmazeutische Zeitung online
Antikörpertest-Abgabe

BMG: Apotheken dürfen Probeentnahme-Sets verkaufen 

Die Frage ob Apotheken Coronavirus-Antikörpertests an Laien verkaufen dürfen, ist nun laut Bundesgesundheitsministerium geklärt. Als Test nein, als Probeentnahme-Kit jedoch schon, erklärte das BMG auf Anfrage der PZ. Die ABDA kritisiert die Abgabe an Laien, auch der Fachverband der Akkreditierten Labore in der Medizin missbilligt den Verkauf der Tests, da Privatpersonen nicht mit dem Ergebnis alleine gelassen werden sollten.
Charlotte Kurz
03.09.2020  12:26 Uhr

Seit Dienstag können Apotheken einen Antikörpertest der sächsischen Firma Adversis Pharma bestellen und ihn an Endverbraucher abgeben. Ob sie das allerdings dürfen, war in den vergangen Tagen nicht abschließend geklärt.

Das BMG erklärte heute auf Anfrage der PZ, dass Antikörpertests als In-Vitro-Diagnostika im Hinblick auf die Medizinprodukte-Abgabeverordnung zwar nur an bestimmte Personen wie Ärzte, Apotheken, Gesundheitseinrichtungen oder –behörden abgegeben werden dürfen. »Wird dem Patient allerdings lediglich ein Probeentnahme-Set zur Verfügung gestellt, das nach erfolgter Probennahme an das Labor zurückschickt wird und das Labor übermittelt das Testergebnis, steht die Medizinprodukte-Abgabeverordnung dem nicht entgegen«, heißt es aus dem BMG. Auch das Rechtsgutachten des Testherstellers kam zu diesem Ergebnis. Somit dürfen Apotheken aus der Sicht des BMG den Test AProof® an ihre Kunden abgeben, da dieser als Entnahme-Set an die Kunden gelangt, die Probe wird ans Leipziger Labor geschickt und dort analysiert.

Insbesondere die ABDA erklärte zuletzt, dass die Abgabe von In-vitro-Tests laut Medizinprodukte-Abgabeverordnung nur an medizinische Fachkreise erlaubt sei. Auch Probenbehältnisse, in denen Körperproben aufbewahrt und anschließend »in vitro« untersucht werden, würden ebenfalls unter das Abgabeverbot an Laien fallen, wenn sie für den direkten oder indirekten Nachweis der Erkrankung Covid-19 bestimmt sind. Vize-Präsident Mathias Arnold warnte die Apotheken sogar offiziell: »Wenn ein Apotheker entgegen dem Verbot einen Schnelltest an Patienten abgeben würde, wäre das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.«

Kritik von ABDA und ALM

Er könne verstehen, »dass sich besorgte Bürger selbst auf eine Corona-Infektion testen wollen. Aber diese Tests sollen nach den gesetzlichen Regelungen den Fachkreisen vorbehalten bleiben. Das ist nichts, was man wie einen Schwangerschaftstest zuhause im Badezimmer machen kann«. Wenn die zuständigen Behörden in Zukunft die Ansicht vertreten sollten, dass Endverbraucher entsprechende Selbsttests bekommen können, wäre dies durch eine Bekanntmachung des Robert-Koch-Instituts oder eine Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung rechtlich leicht umsetzbar, erklärte Arnold. »Aber solange dies nicht geschieht, dürfen Apotheken keine Corona-Tests an Endverbraucher abgeben.« 

Auch Cornelia Wanke, die Geschäftsführerin des Fachverbands der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM), sieht die Abgabe von Antikörpertests an Privatpersonen kritisch: »Diagnostische Tests wie Antikörpertests sind nicht mit Schwangerschaftstests vergleichbar und gehören in die Hand der Ärzte. Der Test muss in einen medizinischen Kontext eingeordnet werden.« Denn wenn das Ergebnis nachhause kommt, sollten die Personen damit nicht alleine gelassen werden, so Wanke. Auch die korrekte Entnahme der Probe sowie deren korrekter Transport könne durch das Selbsttesten nicht garantiert werden.

Verwirrung bezüglich der Abgabe kam vor allem auf, da der Antikörpertest nicht wie Arzneimittel ein staatliches Zulassungsverfahren unterlief, sondern einem Konformitätsbewertungsverfahren unterliegt, für das der Hersteller selbst verantwortlich ist. In Eigenverantwortung liefert der Hersteller die Nachweise, dass der Test alle medizinischen und technischen Anforderungen erfüllt. Am Ende dieses Verfahrens bekommt der Test dann ein CE-Kennzeichen. Der Grund für diese Verfahrensweise: Medizinprodukte wie der Antikörpertest sollen EU-weit verkehrsfähig sein, sprich, der Test aus Leipzig soll ohne bürokratischen Hürden auch in Spanien verkauft werden können. 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa