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Versandhandel mit Medikamenten

BLAK fordert Beschränkung auf OTC-Präparate

Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) fordert die Bundesregierung auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten. Die Kammer hält es für die einzig zielführende Lösung, den Versand von Arzneimitteln auf OTC-Präparate zu beschränken.
Jennifer Evans
28.03.2019  11:34 Uhr

Die hierzulande geltende Preisbindung für Rx-Medikamente sichere die Existenz der Apotheke vor Ort, so die BLAK. Auch ermöglichten die einheitlichen Preise, dass Gemeinwohlaufgaben wie Arzneimittelprüfungen, Boten-, Nacht- und Notdienste sowie eine flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr abgedeckt wären. Gerade in einem Flächenstaat wie Bayern sei dies von besonderer Bedeutung, heißt es in einer Mitteilung der Kammer. Mit der Forderung liegt die Kammer nach eigenen Angaben ganz auf einer Linie mit der Gesundheitsministerin des Freistaats, Melanie Huml (CSU). Zudem sind einheitliche Abgabepreise nach BLAK-Auffassung derzeit der »einzig rechtssichere« Weg. Im Jahr 2016 war eine Schieflage im Apothekenmarkt entstanden, weil seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Versender mit Sitz im EU-Ausland deutschen Kunden Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente anbieten dürfen. Für Apotheken hierzulande gilt aber nach wie vor die Preisbindung.

Als widersprüchlich und damit rechtlich angreifbar kritisiert die Kammer das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Auf der einen Seite plane der Minister in seinem neusten Eckpunktepapier zur Apothekenmarktreform, die Preisbindung zusätzlich im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern und so auch ausländische Versender zur Einhaltung dieser zu verpflichten. Auf der anderen Seite wolle Spahn die entsprechende Passage als Reaktion auf eine Abmahnung der EU-Kommission aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) streichen. Kürzlich hatte die Kommission im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens von Deutschland die sofortige Abschaffung der Rx-Preisbindung für EU-Versender gefordert. Dafür setzte sie der Bundesregierung eine Zweimonatsfrist. In diesem Zeitraum soll nun das Arzneimittelgesetz entsprechend abgeändert werden – andernfalls droht die Kommission mit Sanktionen.

In ein und demselben Gesetzgebungsverfahren wären damit zwei gegensätzliche Aussagen getroffen, bemängelt die BLAK. Zum einen, dass »der deutsche Gesetzgeber die Preisbindung für ausländische Versender vorschreiben darf (SGB V), sowie, dass der deutsche Gesetzgeber dies nicht darf (Streichung im AMG)«. In der derzeitigen Situation sieht BLAK-Präsident Thomas Benkert in der Forderung, den Versandhandel auf nicht rezeptpflichtige Arzneimittel zu beschränken, »das einzige zielführende und rechtssichere Vorgehen, um dem EU-Verfahren zu begegnen und die Versorgung der Bevölkerung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu gleichen Preisen flächendeckend zu gewährleisten«.

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