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Follikuläres Lymphom

Bispezifischer Antikörper vor EU-Zulassung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA hat die Zulassung des bispezifischen Antikörpers Mosunetuzumab (Lunsumio®, Roche) empfohlen. Er könnte zukünftig in bestimmten Fällen des follikulären Lymphoms eine Therapieoption darstellen.
Sven Siebenand
27.04.2022  10:00 Uhr

Das follikuläre Lymphom ist eine Krebserkrankung des lymphatischen Systems. Es zählt zu den Non-Hodgkin-Lymphomen. Der Expertenausschuss der EMA spricht sich für die Zulassung von Mosunetuzumab als Monotherapie für die Therapie von erwachsenen Patienten mit rezidivierendem oder refraktärem follikulärem Lymphom (r/r FL) aus, die mindestens zwei vorausgegangene systemische Therapien erhalten haben.

Wie Hersteller Roche informiert, basiert diese Empfehlung auf den Ergebnissen einer Phase-Ib/II-Studie mit insgesamt 90 Patienten mit stark vorbehandeltem r/r FL. In dieser wurde nach einer Monotherapie mit Mosunetuzumab ein objektives Ansprechen (ORR) von 79 Prozent sowie eine Rate für komplette Remissionen (CR) von 58 Prozent berichtet. Das mediane progressionsfreie Überleben (PFS) betrug 17,9 Monate Das Nebenwirkungsprofil wurde als insgesamt gut handhabbar für diese intensiv vorbehandelten Patienten beschrieben. Die häufigsten Nebenwirkungen sind Zytokinfreisetzungssyndrom, Neutropenie, Fieber, Hypophosphatämie und Kopfschmerzen.

Mosunetuzumab ist ein bispezifischer Antikörper, der infundiert wird. Zum einen bindet er an CD20 auf B-Lymphozyten, zum anderen an CD3 auf T-Lymphozyten. Dadurch gelingt es, maligne B-Zellen mit immunologischen Effektorzellen zu verknüpfen. Die T-Zellen leiten dann die Zerstörung der Tumorzellen ein.

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