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BGH will Vorabentscheidung vom EuGH

Eigentlich sollte heute bekannt werden, ob die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) Schadenersatz an den niederländischen Arzneimittel-Versender Doc Morris zahlen muss. Doch die Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) ausgesetzt – der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll zunächst einige Punkte klären. Die AKNR blickt zuversichtlich nach Luxemburg.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 13.07.2023  17:15 Uhr
AKNR blickt der EuGH-Entscheidung zuversichtlich entgegen

AKNR blickt der EuGH-Entscheidung zuversichtlich entgegen

»Seit der Entscheidung des EuGHs im Jahr 2016, in der die Geltung der deutschen Preisbindung für ausländische Versender bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln für europarechtswidrig erklärt worden war, ist viel Zeit vergangen«, erklärte AKNR-Präsident Armin Hoffmann. »Die jüngeren Entscheidungen aus Luxemburg lassen erahnen, dass der Schutz und die bestmögliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in der EU für das Gericht von größter Bedeutung sind und den Gewinnerzielungsabsichten von Großkonzernen – die ganz anders arbeiten als die meisten Apotheken in der EU – vorgehen. Bedürfnisse der Wirtschaft müssen mit den Ansprüchen der Menschen in der EU für eine zuverlässige, flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Einklang stehen. Daher blicken wir zuversichtlich nach Luxemburg.«

Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, ergänzte: »Der freie Verkehr von Waren ist selbstverständlich eine wichtige Errungenschaft in der EU.« Arzneimittel seien aber »ganz besondere Waren«, Der etablierten Versorgung durch wohnortnahe Apotheken komme dabei daher auch eine besondere Bedeutung zu. Auf diese Besonderheiten habe der EuGH in seinen Urteilen immer wieder hingewiesen. »Die Werbung der ausländischen Versender hatten und haben wir im Blick und gehen Verstößen konsequent nach. Unsere Argumente waren und sind stichhaltig – auch und gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Urteile des EuGHs. Wir vertrauen daher darauf, damit auch bei den Luxemburger Richtern Gehör zu finden«, so Mecking weiter.

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