Pharmazeutische Zeitung online
Versand-Werbung

BGH bestätigt Verbot von Doc Morris-Gewinnspiel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verbot eines Doc Morris-Gewinnspiels aus dem Jahr 2015 bestätigt. Der EU-Versender hatte unter Rezept-Einsendern ein E-Bike ausgeschrieben. Nach einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein und mehreren vorangegangenen Urteilen hat der BGH nun erklärt, dass diese Art der Werbung gegen das Heilmittel-Werbegesetz verstößt.
Benjamin Rohrer
dpa
17.02.2022  13:40 Uhr

Es bleibt dabei: Auch ausländische Versandhändler müssen die im Heilmittel-Werbegesetz verankerten Vorschriften für Werbung respektieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof aus dem Juli 2021 nun noch einmal bestätigt. Im konkreten Fall geht es um eine Werbe-Aktion des Versandkonzerns Doc Morris aus dem Jahr 2015. Doc Morris hatte mit dem Slogan »Jetzt Rezept einsenden und gewinnen!« ein Gewinnspiel beworben, bei dem die Beteiligten einen E-Bike-Gutschein im Wert von 2500 Euro gewinnen konnten, auch elektrische Zahnbürsten wurden als Gewinn ausgelobt.

Die Apothekerkammer Nordrhein sah darin einen Verstoß gegen das HWG und mahnte Doc Morris ab. Die Klage allerdings hatte vor dem Landgericht keinen Erfolg. Erst das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Kammer recht und verurteilte die Versandapotheke. Doc Morris ging in Revision und brachte das Verfahren vor den BGH. Dort jedoch sahen sich die Richter aufgrund unionsrechtlicher Fragen nicht in der Lage, eine Entscheidung zu fällen. Stattdessen riefen sie im Februar 2020 den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an und legten dem EuGH einige Fragen vor.

BGH stellte dem EuGH Fragen

Im Kern ging es darum, ob das Heilmittel-Werbegesetz auch für EU-Versender gilt. Nach Paragraf 11 HWG ist Werbung für Arzneimittel über Verlosungen oder Preisausschreiben außerhalb von Fachkreisen eigentlich untersagt, sofern damit der Gebrauch von Medikamenten unzweckmäßigen oder übermäßigen gefördert wird. Paragraf 7 verbietet zudem Zugaben bei der Rezepteinlösung.

Der EuGH stellte fest, dass die im HWG verankerten Regelungen nicht gegen das EU-Recht verstoßen. Auf EU-Ebene sei nur die Werbung für ein bestimmtes Arzneimittel geregelt. Im vorliegenden Fall ging es aber um Werbung für das gesamte Sortiment einer Apotheke. Nationale Verbote im HWG sind für den EuGH aber weiterhin machbar. Der EuGH sieht auch nicht den freien Warenverkehr beeinträchtigt. Das deutsche Verbot von Gewinnspielen gelte ja nicht nur für Online-Anbieter, sondern genauso für die herkömmlichen Apotheken, so das Argument, das die Luxemburger Richter in ihren Antworten an den BGH festhielten.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa