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Lieferengpass-Beirat
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BfArM prüft Einschränkung des Direktvertriebs

Der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Beirat für Lieferengpässe hat am 10. Januar 2023 getagt. Laut Ergebnisprotokoll prüft die Behörde, ob man die Auslieferung bei Antibiotika und Fiebersäften temporär auf den Großhandel beschränken kann. Auch die vermehrte Eigenherstellung von Antibiotikasäften in Kliniken steht zur Diskussion.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 26.01.2023  14:00 Uhr
Direktvertrieb bei Fiebersäften und Antibiotika bald ausgeschlossen?

Direktvertrieb bei Fiebersäften und Antibiotika bald ausgeschlossen?

Um die Versorgung noch weiter zu stabilisieren, prüft das BfArM derzeit drei weitere Maßnahmen. Erstens könnten die Gebühren für bestimmte Standardzulassungen (Paracetamol Zäpfchen, Glycerol Zäpfchen sowie Elektrolytzubereitungen zur oralen Anwendung) wegfallen. Damit soll es für Hersteller wohl attraktiver werden, entsprechende Produkte hier über eine Standardzulassung in den Markt zu bringen. Zweitens will die Behörde prüfen, ob es für die Eigenherstellung von Antibiotikasäften in Krankenhäusern ausreichend Wirkstoffe zur Verfügung stünden. Und drittens stimmt sich das Institut derzeit mit den Interessenvertretungen darüber ab, ob die Versorgung in diesen beiden Bereichen zunächst nur auf Auslieferungen durch den pharmazeutischen Großhandel beschränkt werden könnten. »Die Ergebnisse der Abstimmung werden dem Beirat nach Abschluss übermittelt und sollen gegebenenfalls im schriftlichen Umlauf beschlossen werden«, heißt es dazu weiter.

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