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Sonderzulassungen

BfArM lässt zwei weitere Selbsttests zu

Mittlerweile haben sechs Coronavirus-Selbsttests die Sonderzulassung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten. 
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 03.03.2021  12:06 Uhr

Vergangene Woche wurden bereits vier Selbsttests vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mittels Sonderzulassung zugelassen. Am Dienstag folgten weitere zwei Tests. In den kommenden Tagen und Wochen werden stetig neue Test-Zulassungen folgen, denn das BfArM hatte Ende Februar gegenüber der PZ geäußert, dass bis dato rund 30 Anträge zur Sonderzulassung eingegangen waren. Die Liste der zugelassenen Selbsttests auf der Website des BfArM wird stetig aktualisiert.

Die Selbsttests werden frei verkäuflich in Apotheken, aber auch in Drogerie- und Supermärkten oder im Internet zu kaufen sein. Eine Meldepflicht gibt es nicht. Allerdings soll ein positives Selbsttest-Ergebnis mittels PCR-Test bestätigt werden.

Künftig wird es nun auch die folgenden Tests auf dem Markt geben:

  • AMP Rapid Test SARS-CoV-2 Ag von Ameda Labordiagnostik
  • Coronavirus (2019-nCoV)-Antigentest von Beijing Hotgen Biotech Co.

Der AMP Rapid Test wird von der österreichischen Firma Ameda Labordiagnostik hergestellt und greift auf einen nasalen Abstrich im vorderen Nasenbereich zurück. Der Test weist eine Sensitivität von 97,3 Prozent und eine Spezifität von 100 Prozent vor. Der Laientest von der chinesischen Firma Hotgen wird ebenfalls mittels nasalem Abstrich durchgeführt.  Der Test soll eine Spezifität von 99,78 Prozent und eine Sensitivität von 96 Prozent haben.

Vereinzelt konnten bereits in manch einer Apotheke erste Selbsttests gekauft werden. Nächste Woche wird es jedoch auch in vielen Drogeriemärkten und Apotheken die ersten Tests zu kaufen geben.

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Hinweis der Redaktion: In einer ersten Version diese Artikels hieß es, dass der Selbsttest von Hotgen ein Speicheltest ist. Diese Information erhielt die PZ am 3. März vom BfArM. Dies ist allerdings nicht korrekt. Am 11. März gab das BfArM gegenüber der PZ bekannt, dass dieser Test auf einen nasalen Abstrich im oberen Nasenbereich zurückgreift.

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