BfArM hebt Regelungen auf |
Kerstin A. Gräfe |
08.07.2020 16:04 Uhr |
Der Run auf Hydroxychloroquin als potenzieller Covid-19-Wirkstoff hat sich gelegt. / Foto: Getty Images/BartekSzewczyk
Anfang April hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darüber informiert, dass Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel ambulant ab sofort nur noch unter Angabe einer der zugelassenen Indikationen verordnet werden sollen:
Das galt gleichermaßen für eine Verordnung zulasten der GKV, für Privatrezepte sowie für den Eigengebrauch nach Vorlage des Arztausweises. Zudem hatte das BfArM eine Mengenbeschränkung je Verordnung festgelegt.
Mit dieser Maßnahme wollte das BfArM die Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln sicherstellen. Diese sah das Bundesinstitut zum damaligen Zeitpunkt als gefährdet, da allein die vage Hoffnung, Hydroxychloroquin könne gegen Covid-19 wirksam sein, weltweit zu Hamsterkäufen führte.
Inzwischen hat sich die Versorgungslage stabilisiert, zumal sich Hydroxychloroquin zwischenzeitlich in zwei großen Covid-19-Studien als nicht wirksam erwiesen hat. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert, dass das BfArM seine im April bekanntgegebenen Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln aufgehoben hat.
Nach Überprüfung aller dem BfArM vorliegenden Informationen komme das Bundesinstitut zu dem Schluss, dass sich die Versorgungslage stabilisiert habe. Nach Einschätzung des BfArM ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Menge an Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln für ärztliche Verschreibungen gemäß den zugelassenen Indikationen verfügbar ist.
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