Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Nicht registrierte Geflüchtete
-
Berlin stellt Regeln für Versorgung auf

Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine, die in Deutschland ankommen, müssen mit Arznei- und Hilfsmitteln versorgt werden. Sind die Menschen bereits registriert, greift dafür das Asylbewerberleistungsgesetz. Doch für nicht registrierte fehlen bislang klare Regeln. In Berlin gibt es jetzt offenbar eine Lösung.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.04.2022  17:00 Uhr
Impfstoffe im Sprechstundenbedarf nach Muster-16

Impfstoffe im Sprechstundenbedarf nach Muster-16

Weiter schreibt der BAV, dass die Verordnung von Impfstoffen im Sprechstundenbedarf auf Muster-16-Verordnungen erfolge. Diese Verordnungen seien mit dem Vermerk »Sprechstundenbedarf« versehen, als Kostenträger sei »KV Berlin Asyl«, als Kostenträgerkennung »72900« angegeben. Sonstiger Sprechstundenbedarf sei von den Ärzten gegen Rechnung zu beziehen. Dieser könne aber (außer bei Impfstoffen) nicht über die Rezeptabrechnungsstellen mit dem Land Berlin abgerechnet werden.

Die Vorabgenehmigungspflicht für die Versorgung mit Hilfsmitteln entfalle für den Kostenträger »KV Berlin Asyl« (VKNR 72900). Die Abgabe von Hilfsmitteln erfolge nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Versorgung auf der Grundlage von Dauerverordnungen bzw. mit Hilfsmitteln, die dem von diesem Vertrag erfassten Personenkreis leihweise überlassen werden (z.B. Milchpumpen), ist laut BAV »grundsätzlich nicht möglich«.

--------------

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am 08. April nach Abschluss des Vertrags zwischen dem BAV und der Senatsverwaltung entsprechend aktualisiert und ergänzt.

Mehr von Avoxa