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Fälschungsschutz

Behörden haben bald direkten Zugriff auf Securpharm-Alarme

Jetzt wird es ernst: Noch in diesem Jahr wollen die Behörden damit beginnen, Fehlalarme im Securpharm-System selbst zu überprüfen. Die ABDA hat nun ihre Securpharm-Website und den FAQ-Katalog aktualisiert.
Jennifer Evans
27.04.2022  09:00 Uhr

ABDA strukturiert Informationen neu

Zehn Jahre liegt inzwischen die Gründung der deutschen Organisation für die Echtheitsprüfung zurück. Auch deshalb hielt es die ABDA wohl für einen guten Zeitpunkt, das Design der Securpharm-Website zu modernisieren und die Informationen für die Nutzer kompakter zu präsentieren, um ihnen künftig die Suche nach Antworten zum Fälschungsschutzsystem etwa mit kleinen Erklärtexten zu erleichtern.

Auch die richtigen Ansprechpartner bei Problemen, Wünschen oder Kritik sind nach Angaben der Bundesvereinigung nun online besser auffindbar. Darüber hinaus bündelt der aktualisierte FAQ-Katalog die Einzeldokumente und erläutert im Detail, wie sich ein Alarm rekonstruieren lässt und welcher Akteur im System welchen Statuts setzen kann. Zudem gibt es Antworten darauf, wie sich mittels der Transaktionshistorie erkennen lässt, wie doppelte Ausbuchungen oder Rückbuchungen zustande gekommen sind oder wie Arzneimittel zu lagern sind, die unter einem konkreten Fälschungsverdacht stehen.

Die ABDA weist gegenüber der PZ noch einmal darauf hin, wie wichtig es ist, Fehlalarmen in der eigenen Offizin auf den Grund zu gehen. Nicht nur mit Blick auf die neuen Zugriffsmöglichkeiten der Behörden, sondern auch, weil sich der E-Rezept-Code in Zukunft mit demselben Scanner auslesen lässt wie der Data-Matrix-Code einer Rx-Packung. Eine Apotheke sei also gut beraten, wenn alles reibungslos funktioniere, heißt es seitens der Bundesvereinigung.

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