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Expopharm-Eröffnung

Becker wirbt für Apothekenreform

Der Vorsitzende des deutschen Apothekerverbands (DAV), FritzBecker, geht nicht davon aus, dass es das Rx-Versandverbot noch in die geplante Apothekenreform schaffen wird. Stattdessen betonte er heute bei seiner Eröffnungsrede zur Expopharm in Düsseldorf das Potenzial der aktuellen Version des Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG).
Christina Müller
25.09.2019  11:20 Uhr

Becker riet den Apothekern, sich trotz des Votums des Bundesrats pro Rx-Versandverbot nicht allzu viele Hoffnungen zu machen, dass das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneien nun doch kommen wird. Dieser von der ABDA lange geforderte Weg zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit sei politisch nicht durchsetzbar. »Es waren schlicht weder im Kabinett, noch im Parlament, noch in der Bevölkerung Mehrheiten für diese Option zu gewinnen«, erinnerte der DAV-Chef. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe keinerlei Bereitschaft signalisiert, die Apotheker diesbezüglich zu unterstützen.

Stattdessen habe er gemeinsam mit der ABDA nach Mitteln gesucht, um die Gleichpreisigkeit weitgehend zu erhalten und die Vor-Ort-Apotheken zukunftsfest zu machen. Das Ergebnis sei der vorliegende Regierungsentwurf des VOASG. »Dieses Ergebnis ist, das haben wir immer wieder betont, keine Ideallösung für uns«, unterstrich Becker. »Das war auch nicht zu erwarten, denn so funktioniert Gesundheitspolitik nicht. Jeder, der anderes behauptet und Gesetze mit Maximalforderungen vergleicht, verkennt die Tatsachen.« Die Apothekerschaft warte jetzt mit Spannung auf die Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrats. »Machen wir uns aber nichts vor: So schön es auch wäre, eine Änderung des Gesetzentwurfs ist nicht zu erwarten.« Denn der Beschluss der Länderkammer habe lediglich empfehlenden Charakter. Das VOASG ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat kann es nicht stoppen.

Im aktuellen VOASG-Entwurf sieht Becker viele Chancen für die Apotheker, ihre derzeitige Marktposition deutlich zu verbessern. Mit Spahns Vorhaben, die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente im Sozialrecht zu verankern, ließen sich erstmals seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2016 einheitliche Abgabepreise herstellen – zumindest für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Luxemburger Richter hatten vor rund drei Jahren die Arzneimittelpreisbindung für Versender mit Sitz im EU-Ausland gekippt. Seither dürfen EU-Versender Rabatte auf Rx-Arzneien anbieten, deutschen Apotheken ist dies nach wie vor untersagt.

Die ABDA kämpfe für den Erhalt der Gleichpreisigkeit, setze sich aber gleichzeitig auch dafür ein, die im VOASG vorgesehenen neuen pharmazeutischen Dienstleistungen zu etablieren und eine angemessene Honorierung zu erringen. Die bisher eingeplanten 150 Millionen Euro reichten bei Weitem nicht aus, sagte der DAV-Chef. »Um ein flächendeckendes Angebot an pharmazeutischen Dienstleistungen und eine spürbare Leistungsverbesserung für die Versicherten zu erreichen, müsste das Budget mehr als verdoppelt werden!« Er betonte, dass es dabei nicht um ein reines Honorarplus für die Offizinen gehe. »Es geht um eine Investition in hochwertige pharmazeutische Leistungen für Patienten, beispielsweise aus den Bereichen Arzneimitteltherapiesicherheit und Prävention.» Die Chance, nachhaltige Strukturen aufzubauen und das Know-how der Apotheker zum Wohle der Menschen einzubringen, gelte es jetzt zu ergreifen.

In der Gesamtschau biete die Kombination aus VOASG und die daraus ausgelagerte Verordnung, die etwa den Botendienst der Offizinen neu regeln soll, »gute Voraussetzungen, um die Vor-Ort-Apotheken zu stärken und ihr Profil zu schärfen«. Das Bekenntnis zur freien Apothekenwahl sei von herausragender Bedeutung. Mit der Einführung des E-Rezepts vor der Nase sei es wichtig, dass sich das Zuweisungsverbot nun auch explizit auf Versandapotheken beziehe. Um das Makeln mit elektronischen Verordnungen zu verhindern, müsse dieses Verbot jedoch neben Apothekern und Ärzten auch auf Dritte ausgeweitet werden. »Kapitalgesellschaften, die Geschäfte mit der Zuweisung von E-Rezepten machen, dürfen nun wirklich nicht die Versorgung steuern.«

Damit Patienten tatsächlich frei wählen können, in welcher Apotheke sie ihr Rezept einlösen, entwickelt der DAV gemeinsam mit seinen 17 Landesapothekerverbänden aktuell eine neutrale webbasierte App. »Mit der Web-App kann der Patient zum Beispiel auf seinem Smartphone das vom Arzt ausgestellte E-Rezept einsehen und der Apotheke seiner Wahl übermitteln«, erklärte Becker. Selbstverständlich stehe die Web-App allen Apotheken zur Verfügung – wettbewerbsneutral und diskriminierungsfrei. »Seit Anfang Mai haben sich mehr als 11.000 aller Apothekeninhaber für die Web-App registriert, eine überwältigende Resonanz.« Die Web-App soll in Kürze in einem Modellprojekt zum Einsatz kommen. Geplant ist Becker zufolge, dass im November die ersten E-Rezept-Codes über die Web-App laufen. »Das werden wir auswerten und dann weiter daran arbeiten.«

Was den neuen Rahmenvertrag betrifft, der seit dem 1. Juli in Kraft ist, räumte Becker ein, dass »bei relevanten Änderungen in der Arzneimittelversorgung Umstellungsprobleme in den ersten Monaten nicht ungewöhnlich« seien. »So ein Vertragswerk ist nicht immer leicht verständlich, der Umgang der Apotheker mit der abgesenkten Reimportverpflichtung zeigt das deutlich.« Auch die Umsetzung in der Software sei bisher nicht optimal gelöst. »Hier bitte ich, mit Augenmaß zu urteilen«, so Becker. Der Vertrag bringe zweifelsfrei viele gute Neuerungen mit sich, an einigen Stellen müsse aber noch nachgebessert werden. »Ich möchte an dieser Stelle nochmals eindringlich an den GKV-Spitzenverband appellieren, in den anstehenden Verhandlungen schnell patientenfreundliche und in der täglichen Arbeit in der Apotheke umsetzbare Lösungen zu finden.«

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