Becker will nicht alles in einen Topf werfen |
Nicht alles in einen Topf werfen: DAV-Chef Fritz Becker fordert, das Botendiensthonorar unabhängig von anderen Vergütungsformen zu regeln. / Foto: PZ/Zillmer
Eine dauerhafte Vergütung von Botendiensten soll kommen – wenn nun auch auf einem anderen Weg als bislang gedacht. Eigentlich wollte die Bundesregierung das neue Honorar über die geplante Klinikreform einführen. Gestern war dann bekannt geworden, dass die Vergütung aufgrund der inhaltlichen Nähe nun doch in das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) einfließen soll.
DAV-Chef Fritz Becker sieht darin grundsätzlich kein Problem. Die Apotheker wollten klare Regeln für den Botendienst auch über den 30. September hinaus, meinte er. »Über welches Gesetzespaket das geschieht, ist dabei zunächst sekundär.« Zugleich stellte Becker aber klar, dass die Mittel für den Botendienst unabhängig und zusätzlich zu den in der Novelle bereits veranschlagten Geldern gewertet werden müssten. So sei das Volumen für pharmazeutische Dienstleistungen ohnehin viel zu knapp, betonte der DAV-Chef. »Da sollte es sich kein Abgeordneter zu einfach machen und alles in einen Topf werfen.« Derzeit erhalten die Apotheker im Zuge der Coronavirus-Pandemie 5 Euro je Botendienst und Lieferort – befristet bis zum 30. September. Die Bundesregierung will nun dauerhaft eine Vergütung von 2,50 Euro einführen.
Wichtig ist den Apothekern, dass es mit dem VOASG nun zügig vorangeht. Zuletzt hatte sich die Novelle immer wieder verzögert, auch weil eine von der Bundesregierung bei der EU-Kommission angefragte Stellungnahme immer noch nicht vorliegt. Nun soll das Gesetz am 11. September erstmals im Bundestag beraten werden. Die Novelle müsse noch in diesem Jahr verabschiedet werden, forderte Becker. »Es ist ordnungspolitisch enorm wichtig und die Apothekerschaft wartet seit fast vier Jahren darauf.« Im Oktober 2016 hatte der Europäische Gerichtshof ausländische Versandhändler von der deutschen Rx-Preisbindung freigesprochen. Mit dem VOASG soll die Rx-Boni-Politik der Versender nun endgültig untersagt und die Schieflage im Apothekenmarkt damit Jahre nach dem Urteil behoben werden.