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VdK zu privater Pflege

Auszeit und Lohnersatz, bitte!

Der Sozialverband VdK hat sich für eine stärkere Förderung der Pflege durch Privatpersonen ausgesprochen. Mehr Menschen, die privat Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen, sollten dafür eine Auszeit nehmen können und Lohnersatzleistungen bekommen, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele.
dpa
27.12.2018  13:20 Uhr

Der Verband schlägt vor, Pflegende ähnlich wie Eltern durch die Elternzeit und das Elterngeld zu fördern. Wie Mütter und Väter leisteten auch Pflegende eine »gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit«, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

Bislang können sich Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Bis zu drei Monate können sich Angehörige darüber hinaus für die Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase freistellen lassen. Um Lohnausfälle abzufedern, können Pflegende ein zinsloses staatliches Darlehen beantragen.

Die Forderungen des VdK gehen deutlich darüber hinaus. So sollen Pflegende demnach einen Rechtsanspruch darauf haben, sich für bis zu drei Jahre pro Pflegebedürftigem teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen. Bis zu 12 Monate dieser »Pflegepersonenzeit« sollten die Betroffenen außerdem mit einem »Pflegepersonengeld« in Höhe von monatlich bis zu 1800 Euro gefördert werden.

Außerdem sollen nach dem Willen des VdK auch Nachbarn und Freunde sowie Beschäftigte kleinerer Betriebe die Förderung bekommen. Finanziert werden soll das Programm aus Steuern, die Kosten dafür lägen nach VdK-Angaben bei jährlich rund 4,3 Milliarden Euro.

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