Auszeit und Lohnersatz, bitte! |
dpa |
27.12.2018 13:20 Uhr |
Laut dem Sozialverband VdK sollen pflegende Privatpersonen einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit sowie ein Entgelt für ihren Einsatz bekommen. Foto: iStock7shapecharge
Der Verband schlägt vor, Pflegende ähnlich wie Eltern durch die Elternzeit und das Elterngeld zu fördern. Wie Mütter und Väter leisteten auch Pflegende eine »gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit«, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.
Bislang können sich Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Bis zu drei Monate können sich Angehörige darüber hinaus für die Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase freistellen lassen. Um Lohnausfälle abzufedern, können Pflegende ein zinsloses staatliches Darlehen beantragen.
Die Forderungen des VdK gehen deutlich darüber hinaus. So sollen Pflegende demnach einen Rechtsanspruch darauf haben, sich für bis zu drei Jahre pro Pflegebedürftigem teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen. Bis zu 12 Monate dieser »Pflegepersonenzeit« sollten die Betroffenen außerdem mit einem »Pflegepersonengeld« in Höhe von monatlich bis zu 1800 Euro gefördert werden.
Außerdem sollen nach dem Willen des VdK auch Nachbarn und Freunde sowie Beschäftigte kleinerer Betriebe die Förderung bekommen. Finanziert werden soll das Programm aus Steuern, die Kosten dafür lägen nach VdK-Angaben bei jährlich rund 4,3 Milliarden Euro.