Hersteller ziehen vor Gericht |
13.12.2017 08:45 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Seit Jahren läuft die Pharmaindustrie Sturm gegen das Preismoratorium für Arzneimittel. Jetzt hat der mittelständische Hersteller Infectopharm Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist die erneute Verlängerung des Preismoratoriums, die der Bundestag im März beschlossen hatte. Demnach dürfen die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag bis Ende 2022 nicht steigen. Sie bleiben damit weiterhin auf dem Stand von August 2009 eingefroren. Hebt ein Hersteller dennoch die Preise an, muss er Abschläge in gleicher Höhe an die Krankenkassen und Privatversicherer zahlen.
Wer spezielle Darreichungsformen für Kinder entwickelt, wird dafür kaum belohnt, klagen die Hersteller. Schuld ist demnach unter anderem das Preismoratorium.
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Infectopharm wertet diese Regelung als Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Berufsausübungsfreiheit. »Wir wehren uns dagegen, dass eine mittelständische Firma wie Infectopharm seit Jahren pauschal daran gehindert wird, für sinnvolle galenische Weiterentwicklungen seiner patentfreien Wirkstoffe adäquate Preise verlangen zu können«, schreiben Infectopharm-Inhaber Philipp Zöller und Geschäftsführer Markus Rudolph in einer gemeinsamen Erklärung. Auch der Anwalt des Unternehmens, Christian Stallberg, sieht durchaus andere und mildere Möglichkeiten, um die Arzneimittelpreise zu regulieren. So müssten die Krankenkassen etwa bei einer Erstattungsobergrenze ebenfalls nur die Kosten in einer bestimmten Höhe tragen, heißt es. Für galenisch verbesserte Präparate könnten Unternehmen dann jedoch Aufzahlungen von den Patienten verlangen.
Das Preismoratorium hatte die damals schwarz-gelbe Bundesregierung im Jahr 2010 mit dem sogenannten GKV-Änderungsgesetz eingeführt. Zunächst war die Bremse bis Ende 2013 befristet, sie wurde dann aber immer wieder verlängert – unter heftigen Protesten der Industrie. Infectopharm sieht sich durch die Preisbremse besonders schwer gebeutelt. Viele der eigenen Präparate hätten eine speziell für Kinder verbesserte Darreichungsform, erklärte das Unternehmen. Die Preise für diese Arzneimittel seien jedoch an die herkömmlichen Präparate mit gleichem Wirkstoff gebunden. »Dies führt dazu, dass wünschenswerte galenische Weiterentwicklungen zum Nutzen der kleinen Patienten nicht realisiert werden können.«
Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller sieht das ganz ähnlich. Gerade die Entwicklung kindgerechter Darreichungsformen werde durch den Preisstopp regelrecht ausgebremst, sagte Vize-Hauptgeschäftsführer Hermann Kortland. Das Moratorium hindere Hersteller zudem daran, höhere Produktionskosten auszugleichen, die etwa aufgrund gestiegener Löhne oder regulatorischer Anforderungen wie der Fälschungsrichtlinie entstehen könnten. /