Joints aus der Apotheke? |
13.12.2016 16:05 Uhr |
Von Annette Mende / Die Stadt Düsseldorf möchte die Abgabe von Cannabis als Genussmittel im Rahmen eines Modellprojekts für bestimmte Personen legalisieren. Als lizenzierte Abgabestellen, über die der Verkauf laufen soll, sind offenbar auch Apotheken im Gespräch.
Die Initiative für das Projekt kommt aus dem Düsseldorfer Stadtrat. Es soll »Lösungswege aufzeigen, wie anstelle der bestehenden Verbotsstrukturen für Cannabis eine lizenzierte Abgabestelle, die stärker auf Aufklärung, Prävention und Hilfe setzt, modellhaft eingesetzt werden kann«, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Cannabis sei die am häufigsten konsumierte illegale Substanz in Deutschland. Das Projekt soll dazu dienen, Konsumenten zu entkriminalisieren und gleichzeitig ihr Konsumverhalten in Richtung einer Reduktion zu beeinflussen. Es sollen ausschließlich Erwachsene an dem Projekt teilnehmen können, die dann legal Cannabis für den persönlichen Gebrauch in lizenzierten Abgabestellen kaufen dürfen.
Ausnahmegenehmigung erforderlich
Die Stadt Düsseldorf macht zurzeit mit einem Vorstoß für eine begrenzte Legalisierung von Cannabis von sich reden. Ob das rechtlich geht, ist jedoch fraglich.
Foto: dpa
Kommen hierfür auch Apotheken infrage? Prinzipiell schon, findet Thomas Vogel, Inhaber der Fürstenwall-Apotheke in Düsseldorf. »Ich persönlich halte es nicht für falsch, wenn Cannabis von Personen abgegeben wird, die etwas davon verstehen. Dafür sind Apotheker prädestiniert«, sagte er der PZ. Die Apothekerkammer Nordrhein sieht das anders. Die Verwendung von Cannabis als Genussmittel sei strikt von der Anwendung als Arzneimittel zu trennen, so Geschäftsführer Dr. Stefan Derix gegenüber der PZ. Cannabis als Genussmittel freizugeben und in Apotheken zu verkaufen, halte er für den falschen Weg.
Da die Verwendung von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken illegal ist, muss die Stadt Düsseldorf für das Modellprojekt eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekommen. An einem entsprechenden Antrag arbeite die Verwaltung gerade »unter Einbeziehung des Lenkungskreises Suchthilfeplanung, weiterer Drogenexperten und der Polizei«, so die Stadt. Das Ganze dürfte rechtlich schwierig werden – Berlin ist mit einem ähnlichen Antrag beim BfArM bereits gescheitert.
In der Hauptstadt wollte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in vier lizenzierten sogenannten Cannabis-Fachgeschäften die Abgabe der Droge als Genussmittel legalisieren, um vor allem die zunehmend außer Kontrolle geratene Dealerszene im Görlitzer Park trockenzulegen. Als Lizenznehmer waren auch dort unter anderem Apotheken vorgesehen. Das BfArM lehnte den Antrag unter Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ab. Zur Begründung hieß es unter anderem: »Der Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken ist mit dem Schutzzweck des BtMG nicht vereinbar.« Zweck des Gesetzes sei es, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Betäubungsmitteln sicherzustellen. Einen Verkauf zu Genusszwecken sehe das Gesetz dagegen nicht vor.
Es ist fraglich, ob das BfArM zu einer anderen Einschätzung kommen wird, wenn der Antragsteller nicht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist, sondern die Stadt Düsseldorf. Abgesehen von den rechtlichen Hindernissen machten bei einer Fachtagung im Düsseldorfer Rathaus in der vergangenen Woche Mediziner und Suchtexperten auch inhaltliche Bedenken gegen das Projekt geltend. Sie verwiesen unter anderem auf die erhöhte Gefahr für Psychosen und affektive Erkrankungen durch Cannabiskonsum. Das Projekt mache die Droge gesellschaftsfähig, der Konsum werde steigen und das habe vor allem für die Hirnentwicklung von Jugendlichen negative Konsequenzen.
Aufklärung soll im Vordergrund stehen
Düsseldorfs Gesundheitsdezernent Professor Dr. Andreas Meyer-Falcke unterstrich bei der Fachtagung, dass Aufklärung und Prävention bei dem Pilotprojekt im Vordergrund stehen sollen. »Es geht vor allem darum, Risiken aufzuzeigen und Hilfen zum Ausstieg anzubieten.« Insbesondere dem Jugendschutz komme dabei eine hohe Bedeutung zu. /