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Aus für irreführende Gesundheitsverprechen

11.12.2012  18:04 Uhr

Von Stephanie Schersch / Verbraucher sollen künftig besser vor irreführenden Angaben zur gesundheitlichen Wirkung von Lebensmitteln geschützt werden. Ab 14. Dezember dürfen Hersteller nur noch mit solchen Aussagen für ihre Produkte werben, die in einer Liste nach den Vorgaben der europäischen Health-Claims-Verordnung aufgeführt sind.

Der Katalog umfasst derzeit 222 gesundheitsbezogene Angaben. Erlaubt sind demnach Werbeaussagen wie »Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei«. Die Behauptung hingegen, dass Eisen zu einer Reduktion übermäßigen Haarausfalls beitrage, ist verboten.

 

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner lobte die verbindliche Liste als wichtigen Schritt zu mehr Transparenz. »Verbraucher müssen sich auf gesundheitsbezogene Angaben verlassen können: Was auf der Verpackung steht, muss auch stimmen«, sagte sie.

 

Hersteller brauchen grundsätzlich eine Zulassung, wenn sie mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel werben wollen. Diese erhalten sie nur dann, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis für die behauptete Wirkung vorliegt und die Europä­ische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine positive Bewertung abgibt. Im Jahr 2008 hatten Unternehmen rund 44 000 Anträge insbesondere zu Vitaminen, Mineralstoffen und pflanzlichen Stoffen an die Europäische Kommission zur Prüfung übermittelt. Übrig geblieben sind die 222 nun zugelassenen Angaben. Die Liste soll aber noch erweitert werden. /

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