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Bundesrat

Apotheker arbeiten an vielen Orten

02.12.2015  09:30 Uhr

Von Stephanie Schersch / Apotheker arbeiten nicht nur in der Offizin, häufig sind sie auch in Industrie, Wissenschaft oder Verwaltung tätig. Das muss auch die Definition des Berufs in der Bundesapothekerordnung (BApO) zum Ausdruck bringen, fordern die Bundesländer in einer Stellungnahme.

Hintergrund ist ein Gesetz, mit dem die Bundesregierung die für Heilberufler relevanten Vorgaben der sogenannten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie in Deutschland umsetzen will. Im Zuge der Novelle soll unter anderem die Definition des Apothekerberufs in § 2 BApO überarbeitet werden. Der Gesetzentwurf der Koalition listet dafür verschiedene Tätigkeiten auf, die Apotheker klassischerweise übernehmen. Dazu zählen die Herstellung, Prüfung und Lagerung von Arzneimitteln ebenso wie die Beratung zu Medikamenten oder Beiträge zu gesundheitsbezogenen Kampagnen.

Aus Sicht der Länder greift diese Aufzählung viel zu kurz. Schließlich arbeiteten Apotheker schon länger nicht mehr ausschließlich in Apotheken, heißt es in der Stellungnahme, die der Bundesrat in der vergangenen Woche gefasst hat. Auch außerhalb der Offizin sicherten Apotheker »in verschiedensten Funktionen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, informieren und beraten zu Arzneimitteln, bewerten Arzneimittel und fördern so eine rationale und sichere Pharmakotherapie«.

 

So seien Apotheker etwa in Behörden in der Arzneimittelüberwachung pharmazeutisch tätig oder auch bei Krankenkassen und Apothekerkammern. Viele arbeiteten zudem in der Industrie. »Zur pharmazeutischen Tätigkeit gehören auch Lehre und Forschung an Universitäten sowie die Lehre an Lehranstalten und Berufsschulen in pharmazeutischen Fachgebieten.«

 

Aufzählung ergänzen

 

Die Aufzählung im Regierungsentwurf wollen die Länder daher ergänzen, sodass künftig grundsätzlich auch pharmazeutische Tätigkeiten in Industrie, Verwaltung und Lehre zum Apothekerberuf zählen. Die Länder folgen damit einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses im Bundesrat, der sich bereits Mitte November für entsprechende Änderungen ausgesprochen hatte.

 

Europäischer Berufsausweis

 

Die Berufsanerkennungsrichtlinie soll das Arbeiten im Ausland leichter machen. Im Kern geht es dabei um die Anerkennung von Abschlüssen im Zielland, die künftig zügiger und unkomplizierter vonstattengehen soll. Apotheker sollen bald die Möglichkeit haben, einen sogenannten europä­ischen Berufsausweis zu beantragen, über den die Anerkennung im Prinzip vollständig elektronisch abgewickelt werden kann. Einen Vorschlag zur Neudefinition des Apothekerberufs hatte die EU-Kommission bereits in ihrem Richtlinienentwurf präsentiert. Den hatte die Bundesregierung eins zu eins in ihren Gesetzentwurf übernommen.

 

Nach der Abstimmung der Länder über das Gesetz ist nun zunächst der Bundestag am Zug, anschließend ist die Novelle erneut Thema im Bundesrat. Geht die Regierung nicht auf dessen Änderungenwünsche ein, könnte es brenzlig werden. Denn ohne Zustimmung der Länder kann das Gesetz nicht in Kraft treten. /

Breite Zustimmung

In der vergangenen Woche hat die Klinikreform den Bundesrat passiert. Künftig soll die Qualität in der Vergütung der rund 2000 deutschen Krankenhäuser eine größere Rolle spielen. Gute Behandlungsergebnisse werden belohnt, bei schlechter Qualität drohen empfindliche Abschläge. Darüber hinaus gaben die Länder grünes Licht für das Hospiz- und Palliativgesetz. Schwerkranke Patienten erhalten demnach in ihrer letzten Lebensphase mehr Unterstützung als bislang. So sollen unter anderem Hospize mehr Geld erhalten, höhere Zuschüsse gibt es auch für ambulante Hospizdienste.

 

Zudem stimmte der Bundesrat für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe. Das entsprechende Gesetz hatte Anfang November bereits der Bundestag beschlossen. Beihilfe zum Suizid steht demnach künftig immer dann unter Strafe, wenn sie kommerziell betrieben und auf Wiederholung angelegt ist. Ärzte und Angehörige, die im Einzelfall Sterbehilfe leisten, sollen aber straffrei bleiben.

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