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Zweitmeinung und Wartezeiten

Patienten kritisieren Regierungspläne

03.12.2014  10:19 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Versicherte sollen künftig schneller einen Termin beim Facharzt bekommen und das Recht, vor Operationen eine zweite Meinung einzuholen. Das zumindest plant die Große Koalition im sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz. Patientenvertreter und Ärzte bezweifeln allerdings, dass diese Vorhaben gelingen.

Die Patientenorganisation Bürgerinitiative Gesundheit hält das geplante Versorgungsstärkungsgesetz für eine Mogelpackung. »Dieses Gesetz stärkt die Versorgung keineswegs, es schwächt sie vielmehr«, sagte der Präsident der Initiative, Wolfram-Arnim Candidus, vergangene Woche in Berlin.

Im Oktober hatte die Große Koali­tion den Referentenentwurf für das Gesetz präsentiert. Patienten sollen demnach das Recht erhalten, vor bestimmten Eingriffen eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt einzuholen. Darüber hinaus wollen Union und SPD die Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt verkürzen. So sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Servicestellen einrichten, die den Patienten innerhalb von vier Wochen einen verbindlichen Termin vermitteln.

 

Für Candidus gehen beide Vorhaben an den eigentlichen Problemen vorbei. Die Einholung einer Zweitmeinung verursache nicht nur hohe Kosten, sondern beanspruche auch die Zeit der Mediziner, sagte er. »Das führt zwangsläufig zu längeren Wartezeiten in den Praxen und unterläuft damit die eigentliche Absicht der Politik.« Candidus forderte stattdessen, den Zeitaufwand der Ärzte grundsätzlich besser zu vergüten. So könnten sich die Mediziner intensiver um die Betreuung der Patienten kümmern. »Dadurch wird in der Regel eine Zweitmeinung überflüssig sein.«

 

Hans-Friedrich Spies vom Berufsverband Deutscher Internisten verwies darauf, dass Patienten bereits heute die Möglichkeit hätten, sich etwa vor einer Operation eine zweite Meinung einzuholen. Die Politik wolle mit der nun geplanten Verankerung eines Rechtsanspruchs keinesfalls die Patientenrechte stärken. »Vielmehr geht es darum, über eine Mengenbegrenzung durch die Hintertür Kosten zu sparen«, sagte Spies. So soll der Anspruch dem Gesetzentwurf zufolge vor allem vor sogenannten mengenanfälligen Eingriffen gelten, also Operationen, die besonders häufig stattfinden.

 

Auch die geplante Vier-Wochen-Frist für Termine beim Facharzt sieht Spies kritisch. »Die eigentliche Ursache für lange Wartezeiten liegt in den Budgetvorgaben der Ärzte«, sagte er. Behandle ein Mediziner mehr Patienten als sein Budget zulasse, sei er schlichtweg im Nachteil. »Wir brauchen eine Lockerung der Budgetierung«, so Spies.

 

Freie Arztwahl in Gefahr

 

Professor Hans-Peter Bruch, Präsident des Bundesverbands Deutscher Chirurgen, warnte vor einer ganz anderen Gefahr. So hätten die Patienten kaum Einfluss auf den von der KV organisierten Termin. »Die freie Arztwahl, ein hohes Gut im System der Freiberuflichkeit, ist damit außer Kraft gesetzt«, sagte er. /

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