Inhalativa im Fokus |
26.11.2014 09:53 Uhr |
Von Kerstin A. Gräfe, Oberursel / Sollen Inhalativa von der Aut-idem-Substitutionsverpflichtung ausgeschlossen werden, um eine sichere Dauertherapie der Patienten zu gewährleisten? Ja, sagen Experten aus Hochschulen und Praxis, die auf Einladung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) die Frage diskutierten. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat eine andere Meinung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte kürzlich erstmals Arzneimittel festgelegt, die auf der Austausch-Verbotsliste stehen und somit von der Substitution ausgeschlossen sein sollten. Dazu zählen die bei Herzerkrankungen eingesetzten Wirkstoffe Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin (Tabletten), die Immunsuppressiva Tacrolimus und Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen) sowie das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium (Tabletten) und Levothyroxin Natrium plus Kaliumiodid (fixe Kombination – Tabletten). Auch das Antiepileptikum Phenytoin (Tabletten) darf künftig nicht mehr ausgetauscht werden.
Bei einigen weiteren Therapiefeldern ist die Prüfung des G-BA noch nicht abgeschlossen. Dazu gehören Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale und chronischer obstruktiver Lungenerkrankung (COPD). Vor diesem Hintergrund tagte die Expertenrunde. In einer Resolution, deren Wortlaut ab Seite 96 zu finden ist, sprach sie sich dafür aus, Inhalativa von der Aut-idem-Substitution auszuschließen, um – besonders bei Dauertherapie – risikobehaftete Therapieumstellungen zu verhindern.
Zwar sei die publizierte Datenlage auf diesem Gebiet noch lückenhaft, doch könne aufgrund des vorhandenen langjährigen Erfahrungsschatzes mit der Therapie bereits jetzt eine konkrete Beurteilung der Substitutionsproblematik in dieser Produktgruppe vorgenommen werden, begründet die Expertengruppe ihre Empfehlung. Das stehe auch im Einklang mit Maßnahmen anderer EU-Staaten, in denen die Substitution von Inhalativa grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) unterstützt die ausgesprochene Empfehlung, Inhalativa in ihrer Gesamtheit von der Regelung auszuschließen, nicht. »Es gibt derzeit keine Evidenz für eine durch den Austausch regelhaft bedingte zusätzliche Gefährdung des Patienten«, sagte Professor Dr. Martin Schulz auf dem 19. Socratec »Gespräch im Zentrum« in Oberursel. Daher sei ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Inhalativa derzeit nicht gerechtfertigt, so der Vorsitzende der AMK. /