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Versorgungswerke

Das Berufsbild klar definieren

26.11.2014  09:52 Uhr

Von Daniela Hüttemann / Apotheker und andere freie Berufe brauchen bei jedem Stellenwechsel eine neue Befreiung der Deutschen Rentenversicherung Bund zugunsten ihres Versorgungswerks. Das führt zu Bürokratiestau. Eine klare Definition des Berufsbilds durch die Kammern soll dies ändern.

»Die Urteile des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 und 3. April 2014 haben sowohl in der Rentenversicherung wie in den Versorgungswerken zu einer massiven Zunahme der Büro­kratie geführt«, klagt Hartmut Kilger, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV). 

 

Die Notwendigkeit, bei jedem Arbeitgeber- und vielen Positionswechseln in Unternehmen einen Befreiungsantrag zu stellen, habe zu einem Bearbeitungsstau mit monatelangen Wartezeiten geführt.

 

Nach Auffassung des Verbands zeige schon der ausgelöste Mehraufwand, dass das Gericht die Folgen seiner Auslegung der Befreiungsvorschrift nicht hinreichend bedacht habe. Hintergrund sind mehrere Urteile, bei denen sogenannten Syndikus-Anwälten, die für Unternehmen und Verbände tätig waren, die Befreiung von der Rentenversicherung versagt wurde, mit der Begründung, sie seien nicht anwaltlich tätig.

 

Als Kernproblem gilt, dass moderne Tätigkeitfelder in einigen Berufsordnungen nicht ausreichend abgebildet werden. Die Verengung auf historische Tätigkeitsprofile teile die freien Berufe jedoch künstlich, kritisiert die ABV. Aus Sicht des Verbands ist es Aufgabe der Kammer, zu definieren, was unter die berufsbezogenen Tätigkeiten fällt, und damit darüber zu entscheiden, ob jemand Mitglied der jeweiligen Kammer und auch des Versorgungswerks ist. »Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass die Entscheidung, ob eine berufsbezogene Tätigkeit eines Freiberuflers vorliegt oder nicht, von der jeweils zuständigen berufsständischen Kammer getroffen wird«, forderte Kilger. /

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