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DocMorris

Vom Robin Hood zum Prozesshansel

31.10.2006  18:08 Uhr

DocMorris

Vom Robin Hood zum Prozesshansel

Von Daniel Rücker

 

Der Internetversender DocMorris hat eine sehr ambivalente Beziehung zu deutschem Recht. Für das Unternehmen negative Gesetze und Urteile werden nach Kräften ignoriert. Bewegen sich andere Unternehmen nach Ansicht der Niederländer auf rechtlich nicht eindeutigem Terrain, hört der Spaß allerdings schnell auf.

 

Jetzt ist der Govi-Verlag in den Fokus von DocMorris-Chef Ralf Däinghaus geraten. Der Grund: Nachdem »Pharmazeutische Zeitung« und »Deutsche Apothekerzeitung« jeweils einmal eine Stellenanzeige für die DocMorris-Filiale in Saarbrücken abgedruckt hatten, setzte die PZ die Annahme dieser Anzeigen bis zur endgültigen juristischen Klärung der Rechtmäßigkeit einer DocMorris-Apotheke in Deutschland aus. Weitere Anzeigen der Niederländer, auch solche, die über Personalagenturen an uns herangetragen wurden, erschienen deshalb nicht mehr. Dasselbe gilt auch für andere ausländische Versandapotheken.

 

DocMorris wollte dies nicht hinnehmen. Das Unternehmen, dass sich als Arznei-Versender aus den Niederlanden nonchalant über deutsches Apotheken- und Arzneimittelrecht hinweggesetzt hatte, ist bei der Durchsetzung eigener Interessen nicht zimperlich. Däinghaus hatte es geschickt verstanden, sich in zahlreichen von Apothekern, Großhändlern und Pharmaherstellern initiierten Verfahren ein Robin-Hood-Image aufzubauen. Jetzt outet er sich als Prozesshansel. Der Govi-Verlag wurde aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben und die Anzeigen der Niederländer zu drucken. Wir nutzten unsere Stellung im Markt missbräuchlich aus und schadeten so DocMorris, schrieb der Anwalt des Unternehmens, Thomas Dieckmann, in der Begründung. Die Govi-Geschäftsführung hat die Erklärung natürlich nicht unterschrieben.

 

Wir sehen uns dabei absolut im Recht. Natürlich kann sich der Govi-Verlag nicht darauf berufen, nur weil sich DocMorris nicht an deutsche Gesetze hält, ebenfalls das Recht zu missachten. Es gibt aber starke Argumente dafür, dass Govi und die PZ im Recht sind. Zum einen ist es nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Saarlouis zumindest höchst zweifelhaft, dass die Betriebserlaubnis für DocMorris rechtens ist. Der Sachverhalt muss in jedem Fall geklärt sein, bevor uns ein Rechtsbruch angelastet werden kann.

 

Niemand kann von der PZ erwarten, gegen die eigenen Interessen und die von mehr als 130.000 Apothekenleitern und Apothekenmitarbeitern zu handeln, so lange davon auszugehen ist, dass die Saarbrücker Aktivitäten von DocMorris illegal sind. Selbst der für die Genehmigung der Apotheke verantwortliche Gesundheitsminister Josef Hecken hatte ja zugegeben, gegen deutsches Recht zu verstoßen. Zudem gibt es ausreichend Möglichkeiten für DocMorris, auf anderem Weg Mitarbeiter in Deutschland zu finden. DocMorris ist als Internet-Apotheke gestartet, da sollten sie die Möglichkeiten dieses Mediums kennen und schätzen. Es ist nicht die Schuld der PZ, wenn den Niederländern dieser Weg offensichtlich zu umständlich ist.

 

Klar ist, dass sich die PZ mit allen Mitteln gegen das befremdliche Ansinnen von Ralf Däinghaus und seinem Unternehmen wehren wird. Als gesetzestreues Unternehmen haben wir natürlich nicht dieselbe juristische Erfahrung wie DocMorris, dennoch sind wir sicher, mit der Entscheidung richtig zu liegen.

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