Neues Zahlverfahren kommt 2014 |
22.10.2013 17:58 Uhr |
Von Ev Tebroke / Im Februar 2014 ist es so weit. Die gute alte Kontonummer und die Bankleitzahl haben bei Überweisungen und Lastschriften endgültig ausgedient. EU-weit tritt dann ein vereinheitlichtes Zahlverfahren, das Projekt Single European Payment Area (SEPA) in Kraft. Da das neue Verfahren für alle Unternehmen verbindlich ist, sollten auch Apothekeninhaber ihre EDV rechtzeitig anpassen.
Damit der Apothekenzahlungsverkehr weiterhin reibungslos läuft, müssen die Daten von Geschäftspartnern, Patienten und Mitarbeitern auf die internationalen Kontokennungen umgestellt werden. Die bisherige nationale Kontonummer wird ab dem Stichtag europaweit durch die sogenannte International Bank Account Number (IBAN) ersetzt. Anstelle der herkömmlichen Bankleitzahl kommt der Banc Identifier Code (BIC) zum Einsatz. Letzterer wird auch SWIFT-Code genannt und steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. Mit diesem Code lässt sich ein Bankinstitut weltweit eindeutig identifizieren.
Ab Februar 2014 gilt das neue EU-weite Zahlverfahren. Auch Apotheker sollten ihre EDV rechtzeitig an die neuen Vorschriften anpassen.
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»Wir raten unseren Kunden, die Daten frühzeitig in der Buchhaltung und der gesamten EDV zu aktualisieren«, betont Sascha Beck, Projektleiter SEPA bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank). Um die Umstellung zu erleichtern, bieten viele Banken einen IBAN-Konverter an. Mithilfe dieser Software können die bisherigen nationalen Kontokennungen einzelner Zahlungspartner oder die gesamten Kontodaten automatisch durch die entsprechenden internationalen Codes ersetzt werden.
Verbindliches Datum
Im Gegensatz zum herkömmlichen Einzugsverfahren muss beim EU-weit gültigen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zukünftig auch ein Datum angegeben werden, zu dem das Konto belastet wird. Der Zahlungspflichtige wird dann zwei Wochen im Voraus über die anstehende Belastung informiert und kann so rechtzeitig eine ausreichende Kontodeckung sicherstellen. Bisher wurde eine Lastschrift direkt bei Vorlage ausgeführt. Bei der Widerspruchsfrist ändert sich für den Zahlungspflichtigen jedoch nichts. Sie beträgt nach wie vor acht Wochen.
Für eine Transaktion per Lastschrift wird künftig ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat benötigt. Bestand bereits eine Einzugsermächtigung, so kann nach Angaben der Apobank das Mandat übernommen werden. Allerdings müsse jeder Zahlungspflichtige über den Zeitpunkt der Umstellung auf das neue SEPA-Verfahren in Kenntnis gesetzt und über eine entsprechende Anpassung der Einzugsermächtigung informiert werden, so Beck. Auch sollte der Zahlungspflichtige seine neue Referenznummer kennen, beispielsweise die Patienten- oder Kundennummer, mit der eine Lastschrift ihm zugeordnet werden kann.
Beim Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen wird das bisherige Abbuchungsauftragsverfahren zukünftig durch das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ersetzt. Dazu muss der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger ein sogenanntes SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilen und seine kontoführende Bank darüber informieren. Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können beim Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen nicht übernommen werden. Wie bereits beim bisherigen Abbuchungsverfahren gibt es auch beim Firmen-Lastschriftverfahren keine Widerspruchsmöglichkeit gegen einzelne Abbuchungen. Sollte es zu Fehlabbuchungen kommen, könne der Zahlungspflichtige aber zivilrechtlich dagegen vorgehen, sagt Beck.
Der Zahlungsempfänger wiederum muss generell bei der Deutschen Bundesbank online eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen (http://www.glaeubiger-id. bundesbank.de/). Diese Nummer macht ihn eindeutig identifizierbar und ist deshalb bei jeder Lastschrift anzugeben. Auch ist mit der Bank eine neue Vereinbarung zu treffen, die den Einzug von Forderungen durch Lastschriften regelt, die sogenannte Lastschriftinkassovereinbarung.
Rechtzeitig vorbereiten
Je nach Größe kommt mit den Neuerungen laut Apobank viel Arbeit auf die Apotheken zu. Beispielsweise sollten im Rahmen der Vorbereitungen auch Rechnungsvordrucke und Briefbögen rechtzeitig mit den eigenen IBAN und BIC versehen werden. »Wir raten, das Thema jetzt anzugehen, damit genügend Zeit für Testläufe bleibt und die Arbeitsabläufe zum Stichtag optimal funktionieren«, so Beck. /