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AMNOG

TK schlägt geheimen Zusatzrabatt vor

13.10.2015  16:32 Uhr

Von Stephanie Schersch / Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) gilt als lernendes System. Ideen, wie die Novelle weiterentwickelt werden kann, hat jetzt die Techniker Krankenkasse (TK) aufgestellt. Die Vorschläge sollen verhindern, dass Hersteller ihre Präparate in Deutschland vom Markt nehmen, weil sie mit den ausgehandelten Erstattungsbeträgen nicht zufrieden sind.

Seit Inkrafttreten des AMNOG im Jahr 2011 müssen innovative Arzneimittel in Deutschland zunächst eine frühe Nutzenbewertung durchlaufen. Auf Basis dieser Prüfung entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss dann, ob das Präparat tatsächlich besser ist als bereits etablierte Therapien. Das Ausmaß des Zusatznutzens ist schließlich Grund­lage der Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Hersteller. Ein Jahr nach Markteinführung tritt der Erstattungsbetrag in Kraft, die ersten zwölf Monate kann der Hersteller einen freien Preis wählen.

Die TK zeigt durchaus Verständnis für das Anliegen der Pharmaindustrie, die verhandelten Erstattungsbeträge geheim zu halten. So orientieren sich die Arzneimittelpreise in verschiedenen Ländern am deutschen Preisniveau. »Deshalb wird hier auch besonders hart verhandelt – manchmal mit dem Ergebnis, dass das pharmazeutische Unternehmen ein Präparat in Deutschland vom Markt nimmt, um die Preise nicht auch in anderen Ländern senken zu müssen«, so die TK. Wären die Erstattungsbeträge zumindest in Teilen geheim, könnten somit auch die Krankenkassen von günstigeren Preisen profitieren und Marktrücknahmen unter Umständen verhindert werden.

 

Zwar sei ein solcher Rückzug des Herstellers nicht immer ein Verlust für die Patienten, heißt es. Für Präparate ohne Zusatznutzen stünden schließlich »mindestens gleichwertige Therapie­optionen zur Verfügung«. Im ersten Jahr nach Markteinführung würden jedoch nicht selten bereits viele Patienten auf die neuen Mittel eingestellt. Mit Blick auf die Versorgungsrealität könne es daher »im Einzelfall sinnvoll sein, auch Medikamente ohne Zusatznutzen im Markt zu halten«, so die Kasse.

 

Geheime Erstattungsbeträge knüpft die TK allerdings an Bedingungen. Bereits heute haben Krankenkassen die Möglichkeit, zusätzlich zu den durch den GKV-Spitzenverband verhandelten Erstattungsbeträgen Einzelrabattverträge mit den Herstellern zu schließen. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse könnte das Verfahren künftig wie folgt ablaufen: Können Hersteller und GKV-Spitzenverband sich nicht auf einen Erstattungsbetrag für ein Arzneimittel einigen, muss die Schiedsstelle einspringen. Jede Seite gibt ihr die jeweilige Preisvorstellung bekannt, hat ein Präparat aus Sicht der Kassen in der Versorgung einen gewissen Stellenwert, nennen sie zudem einen weiteren, höheren Erstattungsbetrag.

 

Dieser ist allerdings an die Voraussetzung gebunden, dass der Hersteller zusätzlich Rabattverträge mit einzelnen Krankenkassen schließt. Diese sollen die Differenz zu der ursprünglichen Forderung ausgleichen. Die Höhe der in den Einzelverträgen vereinbarten Abschläge bleibt geheim.

 

Entscheidet sich die Schiedsstelle für diese Variante, muss das Pharmaunternehmen innerhalb von drei Monaten mit der Mehrheit der Kassen entsprechende Verträge vereinbaren. Dabei muss mindestens die vom GKV-­Spitzenverband veranschlagte zusätz­liche Rabatthöhe zusammenkommen. »Wird das Quorum nicht erreicht, gilt automatisch der ursprünglich vom GKV-Spitzenverband geforderte niedrigere Preis – ohne geheime Preiskomponente«, so die TK. /

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